Eigenheimzulage

Hallo zusammen,

wie schaut es eigentlich bei geschenkten Imobilien mit der eigenheimzulage aus insbesondere bei einem Mehrfamilienhaus. Koennen investitionen in dem Haus zur eigenen Nutzung geltend gemacht´werden? Und wann muessen diese begonnen/abgeschlossenwerden?

Danke schonmal für die sicherlich interessanten Antworten.

An wenn sollte man sich wenden wenn es an die details geht?

Hallo Frank,

folgender Link dürfte helfen.Abs.2.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/__2…

Zuständig ist das Finanzamt.

Gruss Steve

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke, dann ist der Grundsätzliche Anspruch schoneinmal da, wie verfahre ich weiter?

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Danke, dann ist der Grundsätzliche Anspruch schoneinmal da,
wie verfahre ich weiter?

Hi,

na bei einem Mehrfamilienhaus können nur die Ausbauten und Erweiterungen der selbst genutzten Whg. angebracht werden.

Die Förderung bei Erweiterungen oder Ausbauten werden wie Altbestand gefördert, wobei die Förderung auf 50 % der Herstellungskosten in diesem Teilbereich begrenzt ist.

Ob bei Ausbauten oder Erweiterungen noch der diesjährige Beginn für den Erhalt der Eigenheimzulage ausreicht, kann ich nicht sagen.
Tut mir leid.

Gruss Steve

Hallo zusammen,

wie schaut es eigentlich bei geschenkten Imobilien mit der
eigenheimzulage aus insbesondere bei einem Mehrfamilienhaus.
Koennen investitionen in dem Haus zur eigenen Nutzung geltend
gemacht´werden? Und wann muessen diese
begonnen/abgeschlossenwerden?

Danke schonmal für die sicherlich interessanten Antworten.

An wenn sollte man sich wenden wenn es an die details geht?

Hallo Frank,

folgender Link dürfte helfen.Abs.2.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/__2…

Zuständig ist das Finanzamt.

Gruss Steve