Eigenheimzulage

Ich habe 2002 ein Haus gekauft und bekomme EHZ. Nun ist 2004 ein weiteres Kind hinzugekommen. Frage: Gilt weiterhin das Recht des Jahres 2002 - bekomme ich also jährlich 767 EUR mehr oder gilt das neue Recht mit den Minus 30%?

Ich habe 2002 ein Haus gekauft und bekomme EHZ. Nun ist 2004
ein weiteres Kind hinzugekommen. Frage: Gilt weiterhin das
Recht des Jahres 2002 - bekomme ich also jährlich 767 EUR mehr
oder gilt das neue Recht mit den Minus 30%?

  • altes recht gilt weiter wie bisher in deinem fall - die gesetzesänderungen greifen erst bei „neufällen“ ab 2004…

Gruß Inder