Eigenheimzulage

Kann 16-jähriger Sohn an Haus angebaute Neubauwohnung zu kostenlosen Wohnzwecken beziehen?
Muß er dazu dort seinen Haubtwohnsitz anmelden,oder genügt eine Nebenwohnsitzmeldung?
Für die Neubauwohnung ist eine eigene Hausnummer erteilt worden.
Altes Haus Nr.10,Neubauwohnung Nr.10a.
Für das Haus ist die Förderung schon seit einigen Jahren vorbei.
Die Wohnung ist direkt an das Haus angebaut worden.
Es ist eine abgeschlossene Wohnung,mit Bad,Küche und eigenem Eingang.

Kann uns hier Jemand weiterhelfen?

Kann 16-jähriger Sohn an Haus angebaute Neubauwohnung zu
kostenlosen Wohnzwecken beziehen?

  • klar, warum denn nicht…

Muß er dazu dort seinen Haubtwohnsitz anmelden,oder genügt
eine Nebenwohnsitzmeldung?

  • zweitwohnsitz genügt…

Für die Neubauwohnung ist eine eigene Hausnummer erteilt
worden.
Altes Haus Nr.10,Neubauwohnung Nr.10a.
Für das Haus ist die Förderung schon seit einigen Jahren
vorbei.
Die Wohnung ist direkt an das Haus angebaut worden.
Es ist eine abgeschlossene Wohnung,mit Bad,Küche und eigenem
Eingang.

  • ich denke es geht hier darum, ob für die unentgeltliche überlassung der wohnung/haus an den sohnemann die eigenheimförderung möglich ist…

  • förderung grundsätzlich möglich

  • objektverbrauch (wenn schon mal förderung 10e oder 7b als ehegatten beansprucht wurde) beachten - ehegatten bekommen 2 mal eine förderung

  • Zulage kann hier m.e. für neubau (da abgeschlossene wohnung mit sep. eingang) beabtragt werden…

gruß inder

Kann uns hier Jemand weiterhelfen?