Eigenheimzulage

hi,

für die bemessung gilt das haushaltseinkommen der letzten zwei jahre.

gilt das für die zwei kalenderjahre, jahr des erwerbs und vorheriges, d.h. es wird ggf. noch der jahresabschluss abgewartet? (z.B. kauf im januar, dann kann das kalenderjahreinkommen noch nicht bekannt sein)

oder das gesamte einkommen, der letzten „730 Tage“ vor dem Erwerbstag?

gruß

matthias

Hallo,

für die bemessung gilt das haushaltseinkommen der letzten zwei
jahre.

gilt das für die zwei kalenderjahre, jahr des erwerbs und
vorheriges, d.h. es wird ggf. noch der jahresabschluss
abgewartet? (z.B. kauf im januar, dann kann das
kalenderjahreinkommen noch nicht bekannt sein)

oder das gesamte einkommen, der letzten „730 Tage“ vor dem
Erwerbstag?

ich darf kurz aus der Anleitung zum Antrag zitieren:

" … Maßgebend ist der Gesamtbetrag der einkünfte des Jahres für das Sie erstmals einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen (Erstjahr), zuzüglich des Gesamtbetrags der Einkünfte des Vorjahres. …"

und weiter

" … Stehen die maßgeblichen Einkünfte im Zeitpunkt des Antrags noch nicht fest, wird das FA die vorraussichtlichen Einkünfte schätzen. …"

Also das Jahr des Erwerbs ist nur dann von Bedeutung, wenn der volle Förderzeitraum genutzt werden soll. Wenn zwischen Kauf und Eigennutzung ein Jahreswechsel liegt, geht ja ein Jahr Förderung verloren und dann zählt das Jahr des Erwerbs und das Folgejahr (Folgejahr ist das „Erstjahr“).

Wenn die Schätzung ein Überschreiten der Grenze bringt, kann das natürlich auf Basis der realen Zahlen später korrigiert werden.

Gruß Stefan