Eigenheimzulage

In 1994 erwarb ein Ehepaar ein eigengenutzes Haus und hat die damalige Eigenheimförderung nach § 10 e erhalten. In 1999 erfolgte die Veräußerung und der gleichzeitige Erwerb eines neuen Hauses.

Der Förderzeitraum endet in 2007, also acht Jahre für das jetzige Objekt. Warum nicht in 2010 (2 x 8 Jahre)?

Danke für eine kurze Info.

P. Rudolf

In 1994 erwarb ein Ehepaar ein eigengenutzes Haus und hat die
damalige Eigenheimförderung nach § 10 e erhalten. In 1999
erfolgte die Veräußerung und der gleichzeitige Erwerb eines
neuen Hauses.

Der Förderzeitraum endet in 2007, also acht Jahre für das
jetzige Objekt. Warum nicht in 2010 (2 x 8 Jahre)?

Eine Eigenheimförderung erfolgt Personen- und Objektbezogen. D.h. bei jeder Förderung tritt ein sogen. Objektverbrauch ein. Ehepaare dürfen ein 2. Objekt „verbrauchen“.
Wenn das erste Objekt bereits nach 5 Jahren veräußert wird, so endet hier die Förderung unwiederbringlich. Mit dem Erwerb des 2. Objektes beginnt ein eigene neue Förderung, diesmal die Eigenheimzulage über 8 Jahre.

Eine Ausnahme noch: Bewohner der „alten“ Bundesrepublik, die (völlig uneigennützig und in ausschließlich selbstlos helfender Absicht) in die neuen Bundesländer übersiedeln, können ein weiteres Objekt verbrauchen.

florian

Hallo, Florian,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Für ein Folgeobjekt ist somit eine verbliebene „alte“ Förderdauer (hier 3 Jahre) nicht übertragbar, da das alte Objekt an eine Person gebunden ist.
Was wäre, wenn keine Veräußerung stattgefunden hatte? Dann wäre doch die Förderdauer 16 Jahre (pro Ehegatte 8 jahre), oder?

Grüße!

Peter

Was wäre, wenn keine Veräußerung stattgefunden hatte? Dann
wäre doch die Förderdauer 16 Jahre (pro Ehegatte 8 jahre),
oder?

Hallo,

ja, wenn beide Häuser selbst bewohnt worden wären.
Nein, wenn das erste Haus vermietet wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo, Florian,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Für ein Folgeobjekt ist somit eine verbliebene „alte“
Förderdauer (hier 3 Jahre) nicht übertragbar

Doch! die verbliebene Förderdauer ist auf ein Folgeobjekt das der gleich Steuerpflichtige anschafft übertragbar (§ 10e (4) S. 4 EStG, § 7 EigZulG).

da das alte
Objekt an eine Person gebunden ist.

Was wäre, wenn keine Veräußerung stattgefunden hatte? Dann
wäre doch die Förderdauer 16 Jahre (pro Ehegatte 8 jahre),
oder?

Nein! Das selbe Objekt des selben Steuerpflichtigen kann immmer nur einmal (max. 8 Jahre) gefördert werden.

Im Konkreten Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Auf das neu angeschaffte Haus die 3 Jahre restliche 10e-Förderung zu übertragen und die 8 Jährige Eigenheimzulage für ein drittes Objekt aufzuheben

  2. Für das neu angeschaffte Haus die 8 Jahre Eigenheimzulage in Anspruch nehmen und die restlichen 3 Jahre 10e für ein drittes Objekt aufzuheben.

Wenn man nicht sicher weis, ob es noch ein drittes Objekt geben wird, erscheint Möglichkeit 2 als günstiger.

Was nicht geht ist beim neu angeschafften Haus, 3 Jahre 10e und dann noch 8 Jahre Eigenheimzulage oder umgekehrt.

Grüße
Chris

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