Angenommen, ein unverheiratetes Paar kauft sich jetzt ein älteres Haus und lässt sich zu gleichen Teilen ins Grundbuch als Eigentümer eintragen. Der eine davon ist Besserverdienend, der andere erwirtschaftet monatlich etwa gut 1000 Euro.
Hat dieser dann ein Recht auf Eigenheimzulage?
Wie wird die beantragt? Steuererklärung im nächsten Jahr?
wenn beide zu gleichen teilen das objekt erwerben und es sich nur um eine „wohnung/haus“ handelt, also keine 2 abgeschlossenen wohnungen in dem haus sind beantragt jeder für seine ideelle hälfte des hauses gesondert die eigenheimzulage - jeder bekommt dann aber nur die „halbe“ zulage…
ist ein gesonderter antrag, unabhängig von der steuererklärung - anspruch beginnt mit der selbstnutzung…die
höhe der eigenen einkünfte ist nur relevant im hinblick auf die einkunftsgrenzen - besserverdiener bekommen die förderung nicht (grenze sind 90 Tsd. Euro in 2 jahren) - muss man bei deinen 1000 p.m. aber nicht berücksichtigen
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Einkommensgrenzen Eigenheimzulage ab 01.01.2004 (§ 5 EigZulG):
Inanspruchnahme ab dem erstjahr, in dem der gesamtbetrag der einkünfte des erstjahres und des vorjahres zusammen nicht mehr als 70.000/ 140000 zzgl. 30.000 je kind beträgt bei anschaffung oder herstellung nach dem 31.12.2003…
gruß inder
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