ich weiss nun nicht ob ich hier so 100%ig richtig bin, aber vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen?
Die Eigenheimzulage:
Kann mir wer sagen wie hoch diese Auszahlung ist? Wie lange bekommt man sie? Laut einem Bekannten bekommt man sie direkt nach Fertigstellung der Wohnung und dann immer wieder im März und sie wäre jeweisl 2.500 Euro hoch… Stimmt das soweit? (Hat jemand ne passende URL für mich?)
Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Wohnbauförderungsgeld?
Danke!
Unwissende Grüße
wewewe
P.S.: Wo kann man sie benatragen- wann muss dies geschehen? Nach Fertigstellung?
ich weiss nun nicht ob ich hier so 100%ig richtig bin, aber
vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen?
es gäbe bessere Bretter (Immobilien oder Finanzierung), aber es kjann dir trotzdem jemand weiterhelfen.
Die Eigenheimzulage:
Kann mir wer sagen wie hoch diese Auszahlung ist? Wie lange
bekommt man sie? Laut einem Bekannten bekommt man sie direkt
nach Fertigstellung der Wohnung und dann immer wieder im März
und sie wäre jeweisl 2.500 Euro hoch… Stimmt das soweit?
Die Eigenheimzulage wurde reduziert, es sind jetzt nur noch 1.250 € über einen Zeitraum von acht Jahren. Der Betrag wird jeweils zum 15.3. ausgezahlt, solange die Fördervoraussetzungen vorliegen. Ausserdem gibt es noch 800 € pro Kind und Jahr.
P.S.: Wo kann man sie benatragen- wann muss dies geschehen?
Nach Fertigstellung?
Den Antrag stellst du bei deinem Finanzamt auf dem amtlichen Vordruck (erhälst du bei der Pförtnerei deines Finanzamts). Stichptag ist nicht die Fertigstellung, sondern der Bezug.
(Hat jemand ne passende URL für mich?)
Leider gerade nicht, aber suche doch einfach mal bei google.
Gruß
Der Häuserprofi
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Den Antrag stellst du bei deinem Finanzamt auf dem amtlichen
Vordruck (erhälst du bei der Pförtnerei deines Finanzamts).
Stichptag ist nicht die Fertigstellung, sondern der Bezug.
Nicht korrekt: Auch der Bezug ist NICHT der relevante Stichtag, sondern das Datum der Vertragsunterzeichnung beim Notar. Habe es selber wie folgt erlebt:
Kaufvertrags-Unterschrift beim Notar am 02. Dez 2003 - Einzug Okt 2004 - Eigenheimzulagen-Stichtag (bereits vom FA abgesegnet ist der 02. Dez 2003.
Selbst wenn Du in 2003 den Kaufvertrag unterschreibst, in 2994 oder auch 2005 erst einziehst und in 2007 erst den Antrag auf Eigenheimzulage stellst, gibt das KEINE Probleme, da das Datum der Kaufvertragsunterzeichnung das einzig relevante Datum ist!
Bei einer so speten Antragstellung wuerdest Du die Foerderung der zurueckliegenden Jahre in einer Summe bekommen, die noch ausstehenden Zulage-Raten als jaehrliche Zahlungen.
„Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.“
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz (alte Juristenweisheit).
Gruß
Der Häuserprofi
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Stichptag ist nicht die Fertigstellung, sondern der Bezug.
Für die EHZ sind zweierlei „Stichtage“ relevant.
1.) Tag des Notarvertrags (Kauf eines Hauses) bzw. Einreichung des Baugesuches (Neubau)
Wir haben z.B. im Dez. 2002 beim Notar die Unterschrift zum Hauskauf geleistet, daher kommen wir noch in den Genuss der „alten“ EHZ.
2.) Übergang von Kosten, Nutzen + Lasten (Kauf) bzw. Bezugsdatum (Neubau)
Das war bei uns erst der Januar 2003. Daher zählt für uns das Jahr 2003 als erstes Jahr bei der EHZ.
Wie gut, dass mein FA-Mitarbeiter scheinbar auch nicht ins Gesetz geschaut hat.
Aber folgende Frage:
Wie erklaert sich dann der Ansturm auf BauFis im Dez 2003? Jeder wollte ja noch in 2003 die Kaufvertraege unterpinseln, damit er von der Aenderung der Eigenheimzulage zum 1.1.04 verschont bleibt…