Hallo,
ich möchte Eigenheimzulage beantragen, bin mir aber unsicher ob ich nach folgender Sachlage überhaupt ein Anrecht darauf habe.
Am 30.12.02 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, da diese zum Zeitpunkt des Kaufes vermietet war konnte ich nicht sofort einziehen.
Am 22.05.04 habe ich den Verkäufer der Eigentumswohnung geheiratet. Dieser bekommt schon für die darüberliegende Wohnung seit 1999 Eigenheimzulage.
Nun wird zum 01.09.04 meine Eigentumswohnung frei, in der ich nun einziehen werde.
Kann ich trotz dem räumlichen Zusammenhang Eigenheimzulage bekommen.
Unsere Wohnungen sind im gleichen Haus.
Da der Kauf der Wohnungen aber nacheinander war, denke ich das ich die Zulage bekommen könnte.
Wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen!?
Gruß
Helga
Hallo Helga,
leider kann ich Dir nicht allzuviel Hoffnung machen.
Von einem räumlichen Zusammenhang ist auszugehen, wenn die beiden Objekte durch geringfügige Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können. (Rz 41 BMF v. 10.02.98).
Da Du in Deine Wohnung ziehen wirst und Dein Ehemann seine Wohnung behalten wird (so zumindest lese ich es aus deinem Sachverhalt)wird das FA Deinen EHZ-Antrag ablehnen (oder auch nicht, kommt auf den Sachbearbeiter und seine Kenntnisse an). Das FA wird unterstellen, das ein Ehepaar nicht in zwei voneinander getrennten Wohnungen untereinander lebt. Das ist einfach Lebenserfahrung und wird auch von Finanzgerichten so gesehen.
Sollte Dein Ehemann jedoch zu Dir in die Wohnung ziehen, sieht die Sache jedoch anders aus. Dann melde ich mich noch mal.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
wenn mein Ehemann nun in meine Wohnung mit einzieht, vermute ich mal wird er für seine Wohnung eine EHZ mehr bekommen, oder!?
Aber es gibt auch noch die Möglichkeit nacheinander die EHZ zu beantragen, mir würden dann aber ein paar Förderjahre verloren gehen, wie schaut es damit aus!?
Gruß
Helga
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Hallo Michael,
wenn mein Ehemann nun in meine Wohnung mit einzieht, vermute
ich mal wird er für seine Wohnung eine EHZ mehr bekommen,
oder!?
Du meinst bestimmt „keine“ Zulage. Das ist richtig, da er die Wohnung nicht mehr selber nutzt, bekommt er auch keine Zulage mehr. Vielleicht könnte ja ein naher Angehöriger die Wohnung übernehmen, sofern vorhanden, dann könnte man weiter über eine Förderung reden.
Aber es gibt auch noch die Möglichkeit nacheinander die EHZ zu
beantragen, mir würden dann aber ein paar Förderjahre verloren
gehen, wie schaut es damit aus!?
So ist es, Dein Förderzeitraum hat jedoch mit Kauf in 2002 begonnen, so das bereits jetzt schon mindestens 2 Jahre EHZ (für 2002 und 2003)verloren sind. Es stellt sich hier natürlich die Frage, wann der 8-jährige Zeitraum Deines Mannes ausläuft.
Gruß
Michael