Eigenheimzulage

Hallo…

Habe vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft in dieser wohne ich selbst. Habe irgendwo flüchtig gelesen dass die Eigenheimzulage zurückerstattet werden muss wenn ich diese Wohnung vermieten möchte.

Nach wie vielen Jahren darf ich vermieten ohne Rückzahlung?

Falls ich zusätzlich ein Haus kaufen sollte und dieses selbst beziehe, kann die Eigenheimzulage dann wenigstens dafür „umgeschrieben“ werden?

Danke für Infos

lg
Iris

Hallo,

du musst nicht zurückzahlen, sondern du bekommst dann einfach keine Zulage mehr.

Maßgeblich sind immer die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres.

Gruß

Der Häuserprofi

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Aber könnte man, angenommen nach 3 Jahren Bezug der EHZ würde man aus dem eigenen Objekt ausziehen und die EHZ würde wegfallen, die restlichen 5 Jahre der EHZ auf ein anderes Objekt „überschreiben“?

ja

Aber könnte man, angenommen nach 3 Jahren Bezug der EHZ würde
man aus dem eigenen Objekt ausziehen und die EHZ würde
wegfallen, die restlichen 5 Jahre der EHZ auf ein anderes
Objekt „überschreiben“?