Hallo,
angenommen jemand bekommt Ende März die Eigenheimzulage überwiesen, bei der zwei Kinder eingerechnet sind und 2 Monate nach der Überweisung der letzten Auszahlung zieht ein KInd aus (wg. Studium). Muss dann der Betrag für dieses Kind wieder zurückgezahlt werden?