Eigenheimzulage

Hallo liebe Leute,

am 16 März trifft sich der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat um über den Wegfall der Eigenheimzulage zu Diskutieren.
Jemand hat vor zu bauen. Doch es ist nicht sicher gestellt, dass der jenige seine Unterlagen (Architekt, Baugenehmigung) bis zum 16 März fertig hat. Wenn die Eigenheimzulage weg fällt, dann am 17 März oder vielleicht später ? Kennt sich jemand von euch auf diesem Gebiet aus ?

Ich danke Euch

Mit freundlichen Grüssen

Jörg

Hallo Jörg,

wenn man von den Änderungen der vergleichbaren Regelungen innerhalb der letzten etwa fünfzehn Jahre ausgeht, darf spekulativ folgendes vermutet werden:

  • Maßgeblich für das „Ausschlussdatum“ für den Wegfall dürfte bei selbst hergestellten Objekten das Datum des Bauantrages sein.

  • Dieses könnte durchaus auf den 01.01.2005 festgelegt werden: Eine Interpretation des berühmten „Vertrauensschutzes“ in dem Sinn, dass man ja schon seit einer ganzen Weile „hätte wissen können“, dass die Kiste in Bewegung ist.

  • Ebenfalls möglich: Datum der ersten Lesung

  • Ebenfalls möglich: 15. oder 16. oder 17. März

  • Ebenfalls möglich: z.B. 1. März

Da es kein „Recht auf EHZ“ mit Verfassungsrang gibt, ist der Gesetzgeber hier ziemlich frei, auch was die Interpretation des Begriffs der „rückwirkenden Gesetzgebung“ betrifft.

Fazit: Wenn der Antrag auf Baugenehmigung bis 15.03. nicht reingegeben werden kann, sollte keinesfalls die EHZ in die Finanzierung kalkuliert werden. Aber auch wenn er vorher fertig werden kann, täte ich mich nicht drauf verlassen.

Schöne Grüße

MM

Danke owt.
.