Eigenheimzulage

Welcher Wert in einer Einkommenssteuererklärung ist für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgeblich ??

Da steht was von „alle positiven Einkünfte“. Was ist das genau ? Sind die höher als der Bruttolohn oder entsprechen die dem Bruttolohn ?

Fragende Grüße
Mona

Bemessungsgrundlage für Eigenheimzulage
Hi !

§ 5 des Eigenheimzulagengesetzes (EHZG) definiert:

„Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen (Erstjahr), in dem die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte des vorangegangenen Jahrs (Vorjahr) 70 000 Euro nicht übersteigt.“

Dabei muss man wissen, dass das Einkommensteuergesetz (EStG) 7 verschiedene Einkunftsarten kennt. Nur die allerwenigsten Steuerpflichtigen haben tatsächlich Einkünfte aus allen 7 Einkunftsarten. Deshalb musste das EHZG allgemein formulieren.
Die Einkünfte werden (grob vereinfacht) ermittelt, in dem man von den Einnahmen (beim Lohn also Brutto) die Ausgaben (Werbungskosten) abzieht. Das Ergebnis nennt man Einkünfte (ist allerdings nicht mit dem Netto identisch).
Nun kann es vorkommen, dass einige dieser 7 Einkunftsarten (oft Vermietung und Verpachtung) negativ sein können. Im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung werden diese positiven und negativen EInkünfte zusammengefasst und es ergibt sich die „Summer der Einkünfte“. Davon werden unter anderem die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen und man gelangt zum Einkommen.

Für die EHZ kommt es nun lediglich auf die positiven Einkünfte an. Nur diese sind zu summieren und der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu Grunde zu legen! Hat ein Steuerpflichtiger nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sind diese laut Steuerbescheid auch positiv, so ist der dort ausgewiesene Betrag maßgeblich.

BARUL76

Hallo Barul76,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort :smile:))

Wenn es jetzt folgende Zusammensetzung gäbe:
Ehefrau, berufstätig, nicht selbständig
Ehemann, selbstständig bzw. Student

Welche Einküfte zählen dann als positive Einkünfte ???

Nur die der Ehefrau ??

Danke schonmal !!
Mona

Wenn es jetzt folgende Zusammensetzung gäbe:
Ehefrau, berufstätig, nicht selbständig
Ehemann, selbstständig bzw. Student

hallo:

EF: arbeitnehmereinkünfte (bruttolohn - werbungskosten)
EM: einkünfte aus gewerbe oder selbst. tätigkeit (gewinn = betriebseinnahmen - betriebsausgaben)

–> die einkünfte EM werden nur angesetzt, soweit positiv (gewinn), ein eventueller verlust kann mit den einkünften der frau nicht verrechnet werden

der studentenstatus spielt KEINE rolle!

gruss vom

showbee