ich habe in der Suche nichts finden können was meine Frage genau beantwortet und aus dem Gesetzestext den was ich im Netz gefunden habe, werde ich auch nicht schlau.
Ich schildere Euch hier mal meinen Fall:
Ich habe von meiner Großmutter eine Eigentumswohung zusammen mit meiner Schwester bekommen. Im Grundbuch stehen wir beide seit 2001 beide als Eigentümer. Zur Zeit lebt meine Großmutter noch in der Wohnung( ich hoffe auch das es auch noch eine lange Zeit so bleibt)
Meine Frage an Euch:
Steht mir eine Eigenheimzulage zu, wenn ich die anderen 50% von der Wohnung, von meiner Schwester kaufe. Bzw. welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, damit ich die Eigenheimzulage in meinem Fall beantragen kann.
EHZ gibt es nur für eigengenutzte Immobilien. Wenn Du Deiner Schwester ihren Anteil abkaufst und Deine Großmutter dort wohnen bleibt, gibts keine. Also, warten, bis die Großmutter ausgezogen ist, dann kaufen und einziehen und dann EHZ beantragen.
schon merkwürdig, dass du dich für eine nicht ganz richtige Antwort bedankst.
Dann warte man noch ein paar Jährchen, bis Oma das Zeitliche gesegnet hat.
Eins kann ich dir versprechen: Bis dahin gibt es Eigenheimzulage nicht mehr und du gehst völlig leer aus !