Person A will im Jahr 2006 bauen, reicht aber noch bis zum 31.12.2005 ihren Bauantrag ein. Im 4. Quartal 2006 wird Person A das Haus ca. beziehen und dorthin umziehen. Bekommt die Person A unter diesen Umständen noch die Eigenheimzulage in der bisherigen Form, selbst wenn sie zum 01.01.2006 abgeschafft würde?
Hi,
die Frage hatte ich vor kurzem schon mal beantwortet:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Das gilt sinngemäß auch bei einem Bauantrag.
Gruß
Petz