Nein!!!
was sagt denn das Finanzamt???
>Der Förderzeitraum beginnt immer mit dem Jahr, in dem das
Haus / die Wohung gekauft wird bzw. in dem der Bau fertig
gestellt wird. (Anm: Die Betonung liegt auf: fertig gestellt)
Zugleich gilt: Die Eigenheimzulage wird frühestens ab dem Jahr
gezahlt, ab dem das Haus / die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wird, d.h. ab dem Einzug.
Richtig.
Beispiel 1: Eine Familie kauft Ende Dezember eine Wohnung.
Vereinbart wird der Übergang der Gefahren, Nutzen und Lasten
noch im alten Jahr. Die Familie zieht erst im Januar ein. Das
erste Jahr ist als Förderjahr verloren.
Ebenfalls richtig.
Beispiel 2: Eine Familie baut ein Haus. Fertig gestellt wird
der Bau im alten Jahr, der Einzug erfolgt aber erst im Januar.
Das erste Jahr ist als Förderjahr verloren>
Auch richtig, hier aber irrelevant, da kein Neubau.
So, nun mal wieder zurück zur ursprünglichen Fragestellung:
Muss man in der Immobilie schon wohnen, um sie (die EHZ) in 2005
noch beantragen zu können? Oder reicht ein unterschriebener
Kaufvertrag?
Unterschieben wird der Kaufvertrag beim Notar. D.h. wenn der Notarvertrag noch 2005 unter Dach und Fach ist wird die EHZ gezahlt.
Wird in diesem Vertrag der Übergang von Kosten / Nutzen /Lasten erst in 2006 (also im nächsten Jahr - NICHT wie oben in Beispiel 1 beschreiben) vereinbart, so ist 2006 das erste Jahr für die EHZ!
Punktum.
Doris,
ich rate Dir einfach mal bei deinem Finanzamt anzurufen und dir das genau so bestätigen zu lassen.
Grüße von
Tinchen