Eigenheimzulage

Hallo,

die Eigenheimzulage soll im neuen Jahr gestrichen werden.
Muss man in der Immobilie schon wohnen, um sie in 2005 noch beantragen zu können? Oder reicht ein unterschriebener Kaufvertrag?

Gruß
Doris

Hi Doris,

der Kaufvertrag muss zwingend dieses Jahr beim Notar unterschrieben werden.

Es ist aber darauf zu achten, dass Übergang von Nutzen und Lasten erst in 2006 stattfindet und dass man auch erst in 2006 einzieht.

Dann steht einem noch volle 8 Jahre Eigenheimzulage zu.

Gruß

Petz

hallo

hallo
Wir haben im Oktober 2005 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
Das Kaufdatum und die Schlüsselübergabe ist 01.01.2006 und ab diesem Datum laufen auch unsere Verbindlichkeiten und die Renovierung. Einzug ist vorraussichtlich im Februar/März 2006.
Bekommen wir nach Beantragung im Februar die volle (8 Jahre) Eigenheimzulage?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Petz,

das ist nicht ganz richtig.

Der Vertrag muss zwingend dieses Jahr unterschrieben werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Eigenheimzulage - das ist soweit richtig.

Allerdings muss man in diesem Jahr noch einziehen, um für die vollen acht Jahre einen Anspruch zu haben. Zieht man erst nächstes Jahr ein, hat man nur für sieben Jahre Anspruch auf die Eigenheimzulage. So sind zumindest meine Informationen zu dem Thema. Falls nicht richtig, bitte ich um Korrektur.

Gruß

Phoebe

Wir haben im Oktober 2005 den Kaufvertrag beim Notar
unterschrieben.
Das Kaufdatum und die Schlüsselübergabe ist 01.01.2006 und ab
diesem Datum laufen auch unsere Verbindlichkeiten und die
Renovierung. Einzug ist vorraussichtlich im Februar/März 2006.
Bekommen wir nach Beantragung im Februar die volle (8 Jahre)
Eigenheimzulage?

Wenn das Haus bereits bezugsfertig ist, würde der Käufer nach meinem Wissensstand nur für 7 Jahre EHZ bekommen (2005 entfällt, weil er das Haus im Jahr des Kaufvertrages nicht nutzt). Anders ist es, wenn das Haus noch gebaut wird. Kaufvertrag/Bauvertrag in 2005, Bezugsfertigkeit in 2006, Bezug in 2006 -> 8 Jahre EHZ.

Ein Anruf beim FA klärt alle offenen Fragen.

Hi Phoebe,

man muss nicht dieses Jahr noch anziehen !!!

Wichtig ist nur, dass der Notarvertrag noch dieses Jahr unterschrieben wird und dass Übergang von Nutzen und Lasten und der Einzug ins gleiche Jahr (kann auch nächstes Jahr sein) fallen.

Petz

Hallo nochmal,

das ist so einfach nicht richtig. Wenn der Einzug erst nächstes Jahr statt findet entfällt ein Jahr der Eigenheimzulage.

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falsch!

Notartermin 2005 -> EHZ wird noch gezahlt
Übergang Kosten/Nutzen/Lasten in 2006 -> 2006 = erstes Jahr der EHZ
ergo: es werden volle 8 Jahre EHZ gezahlt (sofern Einkommen stimmt)

Grüße von
Tinchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Phoebe,

sorry, du liegst falsch und Petz hat recht!

Grüße von
Tinchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Streithähne und Streithennen,
was sagt denn das Finanzamt???
>Der Förderzeitraum beginnt immer mit dem Jahr, in dem das Haus / die Wohung gekauft wird bzw. in dem der Bau fertig gestellt wird. (Anm: Die Betonung liegt auf: fertig gestellt) Zugleich gilt: Die Eigenheimzulage wird frühestens ab dem Jahr gezahlt, ab dem das Haus / die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, d.h. ab dem Einzug.

Beispiel 1: Eine Familie kauft Ende Dezember eine Wohnung. Vereinbart wird der Übergang der Gefahren, Nutzen und Lasten noch im alten Jahr. Die Familie zieht erst im Januar ein. Das erste Jahr ist als Förderjahr verloren.

Beispiel 2: Eine Familie baut ein Haus. Fertig gestellt wird der Bau im alten Jahr, der Einzug erfolgt aber erst im Januar. Das erste Jahr ist als Förderjahr verloren>

Alles geklärt?

Freundlichst,
Frank Scholtysek

Ergänzung
Hallo,
Deine Frage war ja:

Muss man in der Immobilie schon wohnen, um die EHZ in 2005 noch
beantragen zu können? Oder reicht ein unterschriebener
Kaufvertrag?

Antwort: Nein, Du must noch nicht darin wohnen, um die EHZ zu beantragen. Aber Du solltest wegen der möglichen Gefahr, ein Jahr zu verschenken, gut überlegen, wann Du einziehst, nämlich noch möglichst in 2005.
Wenn Du mit Kaufvertrag jedoch die Unterzeichnung eines Kaufvertrages für ein Haus meinst, dass erst noch gebaut werden muß (z. B. bei einem Bauträger) dann gilt erst der Tag an dm der Bauantrag gestellt wird, als Beginn der Herstellung des Hauses. Und ab dem Zeitpunkt kannst Du dann die EHZ beantragen.

Gruß,
Frank Scholtysek
Dipl.-Wirtschaftsingenieur Bau

Nöööö
Hallo Frank,

komisch.

Zeitplan unseres Hauskaufes: Notarvertrag im Nov. altes Jahr, darin Übergang Kosten / Nutzen / Lasten auf 02. Januar neues Jahr festgelegt, Ummeldung & Einzug Januar neues Jahr.
Zu diesem Fall sagte unser Finanzamt jedenfalls, dass das neue Jahr das erste Jahr der EHZ ist.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,
nun, vielleicht habt Ihr einfach Glück gehabt?
Es soll vorkommen, dass selbst Finanzbeamte manchmal nicht mehr durchsteigen.
Meine Info im vorherigen Posting stammen aber von einer FA-Seite.
Gruß,
Frank Scholtysek

…jetzt glaube ich zu wissen, wo der Haken ist:
Ihr habt euer Haus höchstwahrscheinlich VOR dem 1.1.2004 gekauft.
Bis dahin galt eine andere (die von Dir erwähnte) Regelung.
Gruß,
Frank Scholtysek

Und noch ein Nachtrag
…im Originaltext aus der " Anleitung zum Antrag auf Eigenheimzulage"
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/12_eigenheimzu…
heißt es :
Der Förderzeitraum beginnt im Jahr der Fertigstellung bzw. des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten. Eine Wohnung ist fertiggestellt, wenn sie nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist.
Sie können die Eigenheimzulage nur für die Jahre des Förderzeitraums erhalten,in denen Sie die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen, also die Wohnung selbst bewohnen oder an einen Angehörigen i.S.d. § 15 der Abgabenordnung (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister) unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Haben Sie z.B. die Wohnung im Jahr der Fertigstellung bzw. des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten noch nicht bezogen, geht Ihnen daher ein Jahr der Förderung endgültig verloren.

Gruß,
Frank Scholtysek

hallo Phoebe,

wenn ich eine Informatikerin nach einem PC-Problem frage und diese mir eine Antwort gibt, welchen Grund sollte ich haben, diese immer wieder anzuzweifeln ???

Gruß

Petz (der zwar auch mal danebenliegt, aber sich den ganzen Tag lang mit diesen Themen beschäftigen muss)

Hallo Frank,

wenn ich einem Baufachmann eine Frage stelle, warum sollte ich diese Antwort immer wieder anzweifeln ???

Petz
Diplom-Finanzwirt(FH)

Hallo,
wenn ich einen Kaufvertrag zum 01.12.2005 abgeschlossen habe, und mich auch dieses Jahr noch ummelde;bekomme ich dann die volle Eigenheimzulage für dieses Jahr, oder wird sie durch die Anzahl der Monate geteilt ?

Gruß Mario

Hallo Petz,
was meinst Du?
Gruß, Frank

Hallo,

wenn ich einen Kaufvertrag zum 01.12.2005 abgeschlossen habe,
und mich auch dieses Jahr noch ummelde;bekomme ich dann die
volle Eigenheimzulage für dieses Jahr, oder wird sie durch die
Anzahl der Monate geteilt ?

Nein, die ganze.
Gruß, Frank