Eigenheimzulage

Hallo liebe Fachkundigen!!

Aufgrund der Gestzeslage, möchte ich nun mein Eigenheim noch in diesem Jahr kaufen. Der Grund ist die Eigenheimzulage. Ein Objekt ist bereits gefunden.

Meine Fragen:

  1. Wo beantrage ich die Eigenheimzulage? HAMBURG
  2. Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.
  3. Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?

So das soll es erst einmal gewesen sein.

Vielen Dank schon mal!
Björn Bause

  1. Wo beantrage ich die Eigenheimzulage? HAMBURG

Bei Deinem Finanzamt.

  1. Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine
    Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.

Jede natürliche Person hat einmal Anspruch auf Eigenheimförderung (noch !). Es gibt eine Einkommengrenze, die liegt meines Wissens bei 160.000 € in den letzten beiden Jahren. Den genauen Betrag sagt Dir Dein FA.

  1. Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?

Nachweis der Kauf- und Kaufnebenkosten.

Danke Nordlich

  1. Wo beantrage ich die Eigenheimzulage?

Bei Deinem Finanzamt - entsprechende Formulare sind dort vorrätig.

  1. Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine
    Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.

Als Verheiratete liegt Eure Einkommensgrenze bei Zusammenveranlagung bei 140.000,- € an positiven Einkünften (also ohne evtl. Gewerbeverlust), pro Kind kommen auf die Grenze 30.000,- € obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern dürfte also 200.000,- € positive Einkünfte haben, um die EHZ zu bekommen.

  1. Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?

Den notariellen Kaufvertrag!

Als Verheiratete liegt Eure Einkommensgrenze bei
Zusammenveranlagung bei 140.000,- € an positiven Einkünften
(also ohne evtl. Gewerbeverlust), pro Kind kommen auf die
Grenze 30.000,- € obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern
dürfte also 200.000,- € positive Einkünfte haben, um die EHZ
zu bekommen.

Diese Beträge beziehen sich doch auf einen 2-Jahres Zeitraum, oder irre ich mich da ?

Diese Beträge beziehen sich doch auf einen 2-Jahres Zeitraum,
oder irre ich mich da ?

Die genannten Beträge beziehen sich auf ein Jahr. Diese Grenzen dürfen jedoch in den beiden letzten Jahren (daher kommst Du auf den 2-Jahres-Zeitraum) nicht überschritten worden sein.

Beispiel: Einkommen 2003 145.000,- €
Einkommen 2004 139.900,- € = keine Zulage

Einkommen 2003 139.900,- €
Einkommen 2004 139.900,- € = Zulage

Verstanden?

Ja Danke owT
Ja Danke owT

Hallo!

Ich war bis jetzt eigentlich auch felsenfest davon überzeugt, daß die 2 Jahre zusammengerechnet werden. Also für Paare
in 2004 70.000 €
in 2005 70.000 €

Bist Du dir ganz sicher?

Viele Grüße
Sabine

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Hallo Sabine,

Ich war bis jetzt eigentlich auch felsenfest davon überzeugt,
daß die 2 Jahre zusammengerechnet werden. Also für Paare
in 2004 70.000 €
in 2005 70.000 €

Du hast vollkommen Recht.
Gruß, Frank Scholtysek