Hallo liebe Fachkundigen!!
Aufgrund der Gestzeslage, möchte ich nun mein Eigenheim noch in diesem Jahr kaufen. Der Grund ist die Eigenheimzulage. Ein Objekt ist bereits gefunden.
Meine Fragen:
- Wo beantrage ich die Eigenheimzulage? HAMBURG
- Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.
- Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?
So das soll es erst einmal gewesen sein.
Vielen Dank schon mal!
Björn Bause
- Wo beantrage ich die Eigenheimzulage? HAMBURG
Bei Deinem Finanzamt.
- Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine
Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.
Jede natürliche Person hat einmal Anspruch auf Eigenheimförderung (noch !). Es gibt eine Einkommengrenze, die liegt meines Wissens bei 160.000 € in den letzten beiden Jahren. Den genauen Betrag sagt Dir Dein FA.
- Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?
Nachweis der Kauf- und Kaufnebenkosten.
- Wo beantrage ich die Eigenheimzulage?
Bei Deinem Finanzamt - entsprechende Formulare sind dort vorrätig.
- Habe ich als Selbständiger auch anspruch oder nur meine
Frau als Ang.? Habe da was mit 140.000 € p.a. gehört.
Als Verheiratete liegt Eure Einkommensgrenze bei Zusammenveranlagung bei 140.000,- € an positiven Einkünften (also ohne evtl. Gewerbeverlust), pro Kind kommen auf die Grenze 30.000,- € obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern dürfte also 200.000,- € positive Einkünfte haben, um die EHZ zu bekommen.
- Was benötige ich für Unterlagen bei beantragung?
Den notariellen Kaufvertrag!
Als Verheiratete liegt Eure Einkommensgrenze bei
Zusammenveranlagung bei 140.000,- € an positiven Einkünften
(also ohne evtl. Gewerbeverlust), pro Kind kommen auf die
Grenze 30.000,- € obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern
dürfte also 200.000,- € positive Einkünfte haben, um die EHZ
zu bekommen.
Diese Beträge beziehen sich doch auf einen 2-Jahres Zeitraum, oder irre ich mich da ?
Diese Beträge beziehen sich doch auf einen 2-Jahres Zeitraum,
oder irre ich mich da ?
Die genannten Beträge beziehen sich auf ein Jahr. Diese Grenzen dürfen jedoch in den beiden letzten Jahren (daher kommst Du auf den 2-Jahres-Zeitraum) nicht überschritten worden sein.
Beispiel: Einkommen 2003 145.000,- €
Einkommen 2004 139.900,- € = keine Zulage
Einkommen 2003 139.900,- €
Einkommen 2004 139.900,- € = Zulage
Verstanden?
Ja Danke owT
Ja Danke owT
Hallo!
Ich war bis jetzt eigentlich auch felsenfest davon überzeugt, daß die 2 Jahre zusammengerechnet werden. Also für Paare
in 2004 70.000 €
in 2005 70.000 €
Bist Du dir ganz sicher?
Viele Grüße
Sabine
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Hallo Sabine,
Ich war bis jetzt eigentlich auch felsenfest davon überzeugt,
daß die 2 Jahre zusammengerechnet werden. Also für Paare
in 2004 70.000 €
in 2005 70.000 €
Du hast vollkommen Recht.
Gruß, Frank Scholtysek