Hallo alle zusammen und frohe Weihnachten
ausgangssituation:
meine lebensgefährtin und ich haben vor eine eigentumswohnung zu kaufen am 28.12.2005 wird der kaufvertrag unterschrieben
einzug im januar /februar
so jetzt folgendes problem die wohnung kostet ca 160.000€
ihr einkommen liegt unter der 70.000€ grenze für 2 jahre
mein einkommen liegt über der 70.000€ grenzen für 2 jahre
wir haben ein kind
wir sind nicht verheiratet
zusammen liegt unsere grenze bei unter 170.000€ (70+70+30 fürs kind)in 2 jahren
so nach aktuellen stand bekommt sie die ihren anteil an der eigenheimzulage plus den anteil fürs kind und das ganze bezogen auf ihre wohnungshälfte von ca 80.000€ kaufpreis also 80% der förderung
und jetzt mein frage :
was passiert wenn wir nächstes jahr oder später heiraten
bekommen wir dann zusammen den gesammten förderungsatz und das bezogen auf den gesammt kaufpreis von 160.000 (mehr als 100.000 )
oder gehe ich dann leer aus
oder bekommen wir dann förderung für verheiratete mit kind aber nur auf Ihren wohnungsanteil von 80.000€ also 80%
leider konne mir dazu noch niemand ein klare aufkunft geben
ach und noch was - mir kam zu ohren dieses Jahr kaufen und nächstes jahr einziehen heißt ein jahr weniger förderung - also nur noch 7
mit aller besten dank für die unterstützung und die auskünfte
Martin
Da ihr nicht verheiratet seid, werdet ihr steuerechtlich und damit auch für die EHZ als ledig betrachtet.
Da deine Partnerin (auch ohne Kind) schon unter der Einkommengrenze liegt, würde ich die Eigenheimzulage inkl. des Kinderzuschlages komplett über sie laufen lassen (setzt natürlich etwas Vertrauen voraus). Damit habt ihr den wenigsten Aufwand.
Soweit ich weiss, ist für die Einkommensgrenze im Sinne der EHZ nur bei der Antragstellung entscheidend, d.h. wenn ihr später ein höheres Einkommen z.B. durch eine Heirat habt, hat dass auf die Förderung keinen Einfluss.
Wichtig ist, dass der KV boch dieses Jahr unterschrieben wird und der Übergang von Nutzen und Lasten erst für 2006 vereinbart wird, dann geht euch bei einem Einzug 2006 auch kein Jahr der Förderung verloren.
Gruß
Marko
Wichtig ist, dass der KV boch dieses Jahr unterschrieben wird
und der Übergang von Nutzen und Lasten erst für 2006
vereinbart wird, dann geht euch bei einem Einzug 2006 auch
kein Jahr der Förderung verloren.
Gruß
Marko
Hallo!
Habe auch ´ne kurze Anmerkung zu diesem Thema.
Angenommen der Kaufvertrag wird noch dieses Jahr unterschrieben und der Einzug bzw. Fertigstellung in 2006 vereinbart. Muss (oder kann überhaupt) noch dieses Jahr der Antrag auf die EHZ gestellt werden, oder geht das erst nach der Eintragung ins Grundbuch bzw. Einzug?
Gruß
Curry-King
Hallo,
die Eintragung ins Grundbuch hat damit nichts zu tun.
Motarvertrag und Einzug (Anmeldung) sind die zwei entscheidenden Faktoren.
mfg
Bert