Eigenheimzulage

Guten Morgen,

weiss jemand wie es sich verhält wenn jemand seit 2 Jahren Eigenheimzulage bezieht und nun sich noch ein Kind einstellt? Gibt es die Kinderzulage dann noch oder ist diese nunmehr auch gestrichen obwohl die Eigenheimzulage selbst ja bewilligt wurde?

Gruß
Dora

Guten Morgen,

weiss jemand wie es sich verhält wenn jemand seit 2 Jahren
Eigenheimzulage bezieht und nun sich noch ein Kind einstellt?
Gibt es die Kinderzulage dann noch oder ist diese nunmehr auch
gestrichen obwohl die Eigenheimzulage selbst ja bewilligt
wurde?

Die Kinderzulage gibt es dann noch nach den alten Vorschriften.

Beatrix

Wenn für das Kindergeld pro Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde, gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage.

Vorgehensweise:

  • Nach der Geburt Kindergeld beantragen,
  • Eine Kopie des darauf folgenden Bescheids der Kindergeldkasse mit einem formlosen Schreiben ans Finanzamt schicken.
  • Kinderzulage wird gezahlt

Mehr zur Eigenheimzulage: http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.htm
Kind anmelden: http://www.spotlight.de/zforen/fam/m/fam-1149087135-…

Gruß JoKu