Tach zusammen,
das die Eigenheimzulage seit 1.1.2006 gestrichen wurde ist nichts neues.
Auch das wenn Fertigstellung bzw. Bezug einer Wohnung vorher stattfanden, das man noch nach altem Recht gefördert werden kann.
Aber wie sieht es mit der Möglichkeit aus, als Single in der Vergannenheit Eigenheimzulage beantragt zu haben,diese dann bewilligt und gezahlt wird, das geheiratet und später, sagen wir im laufe des Jahres 2006 ein Kind zur Welt gebracht wurde.
Wäre in so einem Fall auch noch die beantragung der Kinderzulage möglich?? (Schließlich fällt die Immobilie und die Eigenheimzulage noch unter altes Recht)