Eigenheimzulage

Hallo,

2001 wurde einer Familie erstmals die Eigenheimzulage zugeteilt. Für 2007 nun möchte das auszahlenden FA diese einbehalten, da die Familie noch Steuerforderungen zu zahlen hat.

Wäre dieses Vorgehen überhaupt so rechtens ???

Danke für das Feedback

Helmut

Für 2007 nun möchte das auszahlenden FA diese
einbehalten, da die Familie noch Steuerforderungen zu zahlen
hat.
Wäre dieses Vorgehen überhaupt so rechtens ???

Hallo,

ja aber selbstverständlich! Sollte das Finanzamt erst auszahlen und dann nebst Vollstreckungsbeamten die Schulden eintreiben bzw. Konten pfänden? Es wäre wohl eher ermessensfehlerhaft hier erst Geld auszuzahlen und danach für Vollstreckung weitere Kosten entstehen zu lassen.

Mfg vom

showbee

Guten Morgen, den Fall hatte ich auch schon, allerdings mit minimalen Beträgen, deshalb die Verrechnung. Wenn Du weißt, daß Du im Recht bist und Dir alle Zahlungen zustehen, kann man mit dem FA eine " Aussetzung der Vollziehung" vereinbaren. Aber gezahlt werden muß immer!
Mein Grundsatz: Vor dem FA IMMER „rein“ sein…
Und Kontopfändung geht bei denen glaub ich sogar ohne Gerichtsurteil???
Ciao C.

Angaben ohne Gewähr!!

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Und Kontopfändung geht bei denen glaub ich sogar ohne
Gerichtsurteil???

Hi,

ja, das stimmt. Das Finanzamt wie auch alle anderen Behörden machen sich ihre vollstreckbaren Titel selbst. Soweit der Verwaltungsakt vollziehbar ist (also eben keine Aussetzung der Vollziehung bewilligt), kann der auch vollstreckt werden. Das Finanzamt hat seine eigenen Vollstreckungsbeamten.

Es wäre ja auch widersinnig, wenn bspw. ein Amtsrichter vor Vollstreckung nochmals über die Rechtmäßigkeit der Forderung (Steuerbescheid!!!) entscheiden würde, obwohl der Steuerpflichtige den Bescheid bestandskräftig werden ließ. Auch die Inanspruchnahme von Gerichtsvollziehern (ebenso Landesbeamten) wäre nur unnütze Förmelei, da man dann eben nur das Personal woanders einsetzen würde.

Mfg vom

showbee