Hallo,
ich bekomme noch Eigenheimzulage für eine Wohnung die ich mir gekauft haben 2002/2003.
Nun meine Frage, wenn ich mir eine andere Wohnung / Haus kaufen würde im Jahr 2008…würde ich dann immernoch die Eigenheimzulage bekommen ?
Oder verfällt sie da sie nur auf meine Wohnung bezogen war/ist.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruss
Carsten
Die Eigenheimzulage wird ab dem Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung des selbst genutzten Wohneigentums und den folgenden 7 Jahren gewährt, aber nur in den Jahren, in denen die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wenn eine Wohnung nicht bis zum Ende des achtjährigen Förderzeitraumes zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (z.B. wegen Umzugs in ein neu erworbenes Objekt), entfällt der Anspruch auf die Eigenheimzulage für den Zeitraum, in dem die Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Die Eigenheimzulage kann seit dem 1.1.2005 nicht mehr - wie früher - auf ein Folgeobjekt übertragen werden.
Der Wegfall der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken muss dem Finanzamt, das die Eigenheimzulage bewilligt hat, angezeigt werden.
Wird das geförderte Objekt weiter zu eigenen Wohnzwecken genutzt, spielt der Erwerb einer weiteren Immobilie keine Rolle.
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