Ihre Familie erhält Eigenheimzulage - noch. Das 2. Kind wird im Januar 18.
Aber das 1. Kind wurde letztes Jahr im Juni 18.
Sie meldeten dies nicht dem Finanzamt (sie wussten es nicht).
Jetzt ist ein Schreiben gekommen, sie hätten einen ziemlich hohen Betrag von 1500 € zurückzuzahlen - u. zwar kurzfristig bis 19.12.07.
Sie riefen an u. erhielten die Auskunft: nur schriftlich können sie einen „Zahlungs- Aufschub“ bekommen und mit dementsprechender Begründung („außergewöhnliche Umstände“).
Was heißt das denn: „außergewöhnliche Umstände“?
Was schreibt man denen am besten als hinreichende Begründung hinein?
Oder gibt’s noch was anderes als einen „Zahlungs- Aufschub“ ?
Vielleicht wisst Ihr weiter?
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort
Ihre Familie erhält Eigenheimzulage - noch. Das 2. Kind wird
im Januar 18.
Aber das 1. Kind wurde letztes Jahr im Juni 18.
Sie meldeten dies nicht dem Finanzamt (sie wussten es nicht).
Jetzt ist ein Schreiben gekommen, sie hätten einen ziemlich
hohen Betrag von 1500 € zurückzuzahlen
Das FA verlangt diesen Betrag vorsichtshalber zurück, weil es die näheren Umstände des Kindes nicht kennt.
Die Kinderzulage zur Eigenheimzulage ist vom Kindergeld abhängig und das wird ab 18 nicht automatisch weitergezahlt.
Wenn ein Kind aber in Ausbildung ist und keine zu hohen Einkünfte hat, gibt es weiter KiGeld.
Wenn in einem Jahr mindestens für einen Monat KiGeld gezahlt wurde, dann gibt es für dieses Kind die Kinderzulage zur Eigenheimzulage.
kurzfristig bis 19.12.07.
Sie riefen an u. erhielten die Auskunft: nur schriftlich
können sie einen „Zahlungs- Aufschub“ bekommen und mit
dementsprechender Begründung („außergewöhnliche Umstände“).
Also dann: Dem FA schildern und nachweisen, dass es Kindergeld gab.
Falls vergessen wurde, Kindergeld zu beantragen, dem FA schreiben, dass es beantragt wird.
keine Panik, solange Kindergeld für über 18jährige Kinder gezahlt wird, besteht Anspruch auf Eigenheimzulage.
Unser Sohn befindet sich z.B. seit 1.10.07 bis 30.6.08 beim Wehrdienst; aus diesem Grund erhalten wir für diese Zeit kein Kindergeld. Da wir aber sowohl im Jahr 2007 als auch (wieder) ab
1.7.08 Kindergeld erhalten, gibt es auch für beide Jahre Eigenheimzulage.
Ab 18 Jahre erfolgt vom Finanzamt automatisch eine Standardabfrage.
Dann muss man ggf. den Schulbesuch, die Ausbildung etc. nachweisen.
Das muss also einfach mitgeteilt, belegt und begründet werden. Somit
ist das alles für das Finanzamt nachvollziehbar geklärt.
Liebe Grüße
Tina Bark
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