Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Meine Kollegin schilderte mir folgendes:
Ihre Familie erhält Eigenheimzulage - noch. Das 2. Kind wird im Januar 18.
Aber das 1. Kind wurde letztes Jahr im Juni 18.
Sie meldeten dies nicht dem Finanzamt (sie wussten es nicht).
Jetzt ist ein Schreiben gekommen, sie hätten einen ziemlich hohen Betrag von 1500 € zurückzuzahlen - u. zwar kurzfristig bis 19.12.07.
Sie riefen an u. erhielten die Auskunft: nur schriftlich können sie einen „Zahlungs- Aufschub“ bekommen und mit dementsprechender Begründung („außergewöhnliche Umstände“).
Was heißt das denn: „außergewöhnliche Umstände“?
Was schreibt man denen am besten als hinreichende Begründung hinein?
Oder gibt’s noch was anderes als einen „Zahlungs- Aufschub“ ?
Vielleicht wisst Ihr weiter?
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort
Manni