Eigenheimzulage

Hallo !

Eine bekannte Familie bekommt schon länger Eigenheimzulage.
Das FA hat einfach „aufgehört“ Eigenheimzulage zu zahlen, als die Kinder 18 waren.

Inzwischen haben sie Einspruch gegen Bescheid eingelegt. Mit Erfolg. Doch jetzt wollen die vom FA so viel wissen.
Ein Problem ist dabei u.a.: Bei einer Tochter, die 1997 die Ausbildung fertig hatte, meint das FA, sie fiele raus vom „Anspruch“.
Sie haben aber erfahren, dass wer verpasst hat, Kindergeld zu beantragen, kann das noch nachträglich für das laufende Jahr und maximal vier davor liegende Kalender-jahre nachholen.
Gilt das entsprechend auch für die Eigenheimzulage?

Vielen Dank für die umgehende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Manni

Servus,

da fehlt was.

Ohne den Sachverhalt und auch den Inhalt des Bescheides jeweils ganz zu kennen, kann man das nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM
der noch nie ein Kind hatte, aber 1+7 Jahre lang EHZ bezogen hat. Genau so wie es im Gesetz steht.

Hi,

ich kenne folgende Tipps:

DIE FRAGE IST:
Kann man die Eigenheimzulage also AUCH RÜCKWIRKEND MINDESTENS für die LETZTEN 4 JAHRE einfordern ?!

Gruss
Manni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

DIE FRAGE IST:
Kann man die Eigenheimzulage also AUCH RÜCKWIRKEND MINDESTENS
für die LETZTEN 4 JAHRE einfordern ?!

WENN DU HIER WEITER SO RUMSCHREIST HÖR ICH GLEICH AUF!

Außerdem bin ich nicht so begriffsstutzig, dass Du mir erklären musst, wie man an den Fall rangeht und was die Frage ist.

Wenn „plötzlich“ von der FinKa nichts mehr überwiesen wird, kann das keinesfalls damit zu tun haben, dass die Kinderzulage gem § 9 Abs 5 EigZulG weggefallen ist. Dann würde nämlich der Fördergrundbetrag weiter bezahlt und bloß die Kinderzulage nicht mehr.

nochmal:

Wir brauchen den ganzen Sachverhalt, und wir brauchen zumindest die wesentlichen Angaben zu eventuell ergangenen Bescheiden und zum Schriftverkehr mit dem FA. Sonst ist das ein Rumstochern im Nebel.

Wegen Kinderzulage: Lies mal § 9 Abs 5 EigZulG - die Kinderzulage ist abhängig von der Zahlung des Kindergeldes. D.h. wenn Kindergeld nachträglich ausgezahlt wird, dann gibts auch die Kinderzulage nachträglich.

Falls nicht etwas ganz anderes dem bruchstückhaft vorgetragenen Fall zugrunde liegt.

Schöne Grüße

MM