Eigenheimzulage

  1. Die Steuerbegünstigung für meine eigengenutzte Wohnung (Kauf: 1994) läuft 2001 aus. Kann ich diese Steuerbegünstigung 2001 auch dann voll in Anspruch nehmen, wenn ich die Wohnung 2001 verkaufe oder nur anteilmäßig?

  2. Wenn ich dann 2001 ein weiteres Objekt kaufe. Kann ich dann zusätzlich die volle Eigenheimzulage erhalten?

Also: 1. nur Steuerbegünstigung
2. nur Eigenheimzulage
oder 3. beides?

P.S. Ich bin verheiratet.

Danke. Joachim.

Hallo,

wenn bei Euch noch kein Objektverbrauch eingetreten ist, d.h., wenn ihr nicht schon für zwei Objekte in der Vergangenheit § 10e bzw. § 7b EStG beansprucht habt, könnt Ihr in 2001 § 10e und die Eigenheimzulage bekommen. Es darf sich nur nicht um die Eigentumswohnung nebenan und ein Folgeobjekt handeln.
(Folgeobjekt = für ein Objekt noch nicht beanspruchte Begünstigungzeiträume sollen auf ein anderes „übertragen“ werden). Folgeobjektregelung lohnt sich bei Euch aber nicht, da § 10e eh in 2001 (dem Veräußerungsjahr) ausläuft.

Bei einem Zweitobjekt hingegen (wie wahrscheinlich bei Euch), können sich die Begünstigunsgzeiträume (§ 10e und Eigenheimzulage) ruhig überschneiden.

Raúl