Hallo !
Jemand erhält Eigenheimzulage, allerdings nicht den vollen Satz (Gebrauchtimmobilie/MFH)
Wenn die Bedingungen sich zu Gunsten des Geförderten ändern (Erhöhung selbstgenutzten Anteils) gibt es dort eine Art „Änderungsantrag“ oder ist mit Festsetzung alles vorbei?
Es gibt die Änderungsvorschriften des § 11 Eigenheimzulagengesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/
Leider gibt Ihr Beitrag nicht viel her, um beurteilen zu können, ob da etwas zutrifft und ob ggf. der Förderhöchstbetrag schon erreicht ist.
Mal angenommen der Förderhöchstbetrag wäre nicht erreicht da die Berechnung mit einem Eigenanteil von 50qm bei einer Gesamtfläche von 430qm erfolgte. Der Eigenanteil wäre aber inzwischen auf 100qm angewachsen so das sich vom rechnerischen her eigentlich eine erhöhung der Förderzulage ergeben würde.
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Mal angenommen der Förderhöchstbetrag wäre nicht erreicht da
die Berechnung mit einem Eigenanteil von 50qm bei einer
Gesamtfläche von 430qm erfolgte. Der Eigenanteil wäre aber
inzwischen auf 100qm angewachsen so das sich vom rechnerischen
her eigentlich eine erhöhung der Förderzulage ergeben würde.
Ich habe an diesem Punkt keine wirkliche Antwort.
Ich täte dem FA einfach einen Brief samt Belegen für die Änderung schicken.
Außer einem „Nein“ ist ja nichts zu befürchten.
Gruß JK