Eigenheimzulage

Hallo ,

habe hier mal eine geschichte.
Es gab mal eine Ehepaar welche ein Haus gekauft hat. Diese haben eine Eigenheimzulage beantragt und bekommen. Das Pärchen hat 5 Jahre später ein Kind bekommen und wollte dann die Zulage für das Kind beantragen. Jetzt die Frage bekommt das pärchen die Zulage Rückwirkend für 5 Jahre, weitere 8 Jahre für das Kind oder 3 Jahre???

Würde mich interessieren ob hier jemand das weiss.

Liebe Grüße

Guten Morgen Uwe,

ich bin zwar keine Expertin, kann Dir aber Deine Frage aus eigenem Beispiel beantworten:

Nachdem unser Sohn geboren wurde, haben wir dies dem Finanzamt schriftlich (formlos) mitgeteilt. Wir haben dann einen Änderungsbescheid für das Geburtsjahr und die Folgejahre erhalten. An dem Eindzeitpunkt des ursprünglichen achtjährigen Bewilligungszeitraumes hat sich aber nichts geändert. Also bekommen wird die 800,00 EUR/ Jahr „nur“ - in unserem Fall - sechs anstatt acht Jahre. (Diese Entscheidung fand ich logisch, also habe ich nicht geprüft, ob sie auch wirklich rechtmäßig ist. Ich hatte dies aber auch im Vorfeld immer nur so gehört).

Lieben Gruß

Trillian