Eigenheimzulage

Hallo hoffentlich Wissende!

Angenommen ein Ehepaar mit zwei Kindern kauft gemeinsam eine Immobilie und erhält dafür die Eigenheimzulage. Nach ein Paar Jahren zieht einer der Partner mit einem inzwischen volljährigen Kind aus.
Besteht trotzdem noch Anspruch auf die Zulage für die restlichen Jahre?

fragt sich elmore

Hallo Elmore,
über die Veränderung der Höhe nach Auszug des Kindes kann ich nichts sagen.
Falls man weiterhin gemeinsamer Eigentümer bleibt, dürfte es keine Probleme geben - Voraussetzung gemeinsame steuerliche Veranlagung.
Wenn der Auszug einer Trennung gleichkommt unbedingt den Eigentumsübertrag, auf den „Weiterbewohner“, im Jahr der Trennung und dem letzten Jahr der gemeinsamen steuerliche Veranlagung durchführen.
Erfolgt sie erst im Folgejahr der Trennung ist die restliche Eigenheimzulage komplett verloren. Da mußte jemand schon ordentlich Lehrgeld bezahlen.
Hab den § nicht greifbar aber das Finanzamt beruft sich da auf einen § des Eigenheimzulagegesetzes.

Viel Glück

Wolfgang