Eigenheimzulage

Hallo.
Ich habe da mal eine Frage zur Eigenheimzulage (EHZ):

Folgender angenommener Sachverhalt.
Person A, Single, männlich, Hausbesitzer, bekommt für diese Immobilie bereits seit einigen Jahren EHZ

–> Person A heiratet. Würde die EHZ nach Eheschließung für die restliche Laufzeit neu berechnet?

Weiterführung des Sachverhalts:

Person A, inzwischen verheiratet, bekommt Nachwuchs

–> Wird EHZ dann geändert?

Würde mich über kompetente Antworten freuen.

MfG

Shamrock75

–> Person A heiratet. Würde die EHZ nach Eheschließung für
die restliche Laufzeit neu berechnet?

Was soll denn neu berechnet werden? Die EHZ ist Objekt, nicht Personengebunden gewesen. Einziger Unterschied war neues zu gebrauchtem Objekt. Für die Zugrundelegung des Einkommens galt das Jahr der Festlegung, bzw. das Vorjahreseinkommen.

Weiterführung des Sachverhalts:

Person A, inzwischen verheiratet, bekommt Nachwuchs

Kinderzulage wird für den restlichen Anspruchszeitraum gewährt.

MfG

Shamrock75

MfG
Ralf