Hallo,
angenommen eine Familie mit 4 Kindern hat im Jahr 2005 eine Eigentumswohnung gekauft und ab da Eigenheimzulage bekommen. Jetzt im Jahr 2008 möchte die Familie ein anderes Haus kaufen und die Eigentumswohnung wieder verkaufen.
-Bekommt die Familie die restliche EHZ der Eigentumswohnung auf die neue Immobilie überschrieben?
-Muss die Familie die EHZ die sie schon bekommen hat zurückzahlen?
eine zuverlässige, rechtsverbindliche Antwort auf deine Frage erhältst Du, wenn Du diese an Dein zuständiges Finanzamt richtest.
Die Verantwortlichen müssen Dir eine Antwort geben ( am besten schriftlich geben lassen ), mit der nachher ggf. auch dieses Recht durchsetzbar ist.
-Bekommt die Familie die restliche EHZ der Eigentumswohnung
auf die neue Immobilie überschrieben?
Wenn die Nutzung der beiden Eigentumsimmobilien nahtlos erfolgt, wird die Förderung weitergeführt, wohnt man zwischendurch ein paar Monate zur Miete, verfällt die zukünftige Förderung.
-Muss die Familie die EHZ die sie schon bekommen hat zurückzahlen?