Bin neu hier, durch Zufall bin ich auf diese Seite gestoßen.
Person A hat im Dezember 2005 (also noch ganz knapp) den Bauantrag gestellt. Und dann im Frühjahr 2006 mit dem Bau seines Einfamilienhauses begonnen.
Bis jetzt ist der Bau noch nicht bezugsfertig.
Jetzt meine Frage:
Bis wann muß A eingezogen sein, dass er nicht die Eigenheimzulage verliert?
Oder spielt das keine Rolle, wann der Einzug ist?
Bekommt A trotzdem dann die 8 Jahre Förderzeitraum?
Person A hat im Dezember 2005 (also noch ganz knapp) den
Bauantrag gestellt. Und dann im Frühjahr 2006 mit dem Bau
seines Einfamilienhauses begonnen.
Bis jetzt ist der Bau noch nicht bezugsfertig.
Jetzt meine Frage:
Bis wann muß A eingezogen sein, dass er nicht die
Eigenheimzulage verliert?
gibt es m.e. keine beschränkung
Bekommt A trotzdem dann die 8 Jahre Förderzeitraum?
m.e. ja, der förderzeitraum beginnt mit fertigstellung. dezemberfalle (fertig im jahr 0/ einzug im jahr 1) beachten und kinderzulage nicht vergessen…