Eigenheimzulage

Hallo,

ich habe ne frage, bei einer 4 köpfigen familie die sich ne Eigentumswohnung Finanziert haben, bekommen ja auch einen Eigenheimzulage vom Staat. Wenn nach einer gewissen Zeit 3 Personen ausziehung, aber der noch in der Wohnung Lebende dies nicht angibt beim Finanzamt oder wo auch immer, und sich diese Prämie über 3 Jahre weiterhin in die Tasche steckt, und man es nachweisen kann, was kann man dann tun?

Danke

Man kann dem Finanzamt einen Tipp geben oder der Staatsanwaltschaft. Falls die Vorwürfe nachzuweisen sind, handelt es sich um Subventionsbetrug.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__264.html

Gruß
smalbop

handelt es sich um Subventionsbetrug.

Nein. Es handelt sich um Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Dafür interessiert sich auch die Steuerfahndung.

und in welcher form könnte man da jetzt den jenigen belangen?? anzeigen? Finazamt bescheid geben? sollte aber alles zusätzlich anonym bleiben.

Ja, eine Mitteilung an das Finanzamt ist ja praktisch eine Anzeige. Diese kann in anonymer Form erfolgen (das sieht aber immer nach Querulantentum oder ungerechtfertigter Anschuldigung aus) oder in offener Form (das erleichtert dem Finanzamt auch die Klärung eventueller Rückfragen).
Das Finanzamt ist auf jeden Fall verpflichtet, die Information, wer die Anzeige erstattet hat, geheimzuhalten. Nur bei falscher Anschuldigung dürfte es diese Daten herausgeben, damit seinerseits der Angeschuldigte gegen den Anschuldigenden rechtliche Schritte unternehmen kann.

…auf den ersten blick erschließt sich mir hier nicht, wo da eine hinterziehung sein soll…

gruß inder

"§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

  2. und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt."

§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO:
„Steuervorteile sind auch Steuervergütungen“

§ 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG:
„Die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden.“

na das hast du ja schön rausgesucht, aber aus welchem sachverhalt im ausgangspost ergibt sich denn, dass die EigHZul nicht weiterhin in voller höhe zusteht ?

Wenn von einer vierköpfigen Familie 3 Personen ausziehen, gehe ich davon aus, dass mindestens 1 Kind dabei ist. Dann dürfte zumindest die Kinderzulage dafür wegfallen, weil es entweder nicht mehr zum Haushalt des Zulageberechtigten gehört oder weil der Zulageberechtigte mit dem Kind ausgezogen ist.

…naja, da reichen schon etwas mehr als 6 wochen im jahr, um die haushaltszugehörigkeit des kindes zu erfüllen. z.b. in den semesterferien…

und wer weiss denn, ob nicht der zulagenberechtigte die zulage allein beantragt hat.

ich wollte auch nur hinsichtlich des denunziantentums etwas sensibilisieren, dass man als laie vorsichtig sein muss, wenn man solche unterstellungen anleiert und jemand beim finanzamt, meist aus niederen beweggründen, verpfeifen will…

gruß inder