Eigenheimzulage 2 Mal ?

Hallo zusammen

Habe 1994 mit meinem Ex eine Wohnung gekauft(jeder zu 1/2) und diese auch 5 jahre beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben. Nun bin ich geschieden und seit 1999 keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr gemacht (wegen EU Rente)…somit auch keine abschreibung der Wohnung. In diesem Jahr habe ich den 1/2 AnTeil meines EX gekauft und nun die Frage: Kann ich die Eigenheimzulage nochmal beantragen ??? Habe ja nicht die ganzen 8 Jahre ausgeschöpft und auch nur zu 1/2.

Hallo,

die Folgeobjekt-Regelungen sind beim alten §10e EStG und beim jetzigen §7 EigZulG in diesem Punkt gleich: Spätere Inanspruchnahme der „nicht verbrauchten“ Abzugsbeträge bzw. Zulageraten für ein Folgeobjekt nur dann, wenn sie nicht genutzt werden konnten, weil keine Eigennutzung vorgelegen hat. In allen anderen Fällen sind die 10e-Abzugsbeträge in Jahren ohne ESt-Belastung verloren.

Objektverbrauch ist mithin gegeben, keine neue Förderung mehr möglich.

Schöne Grüße

MM