da wir in Kürze eine Eigentumswohnung kaufen wollen (Vertrag im Jahre 2003), jedoch erst 2004 einziehen können und der wirtschaftliche Übergang 2004 wäre, würde mich interessieren,ob wir Anspruch auf die Eigenheimzulage haben. Ich habe unterschiedliche Meinungen gehört.
scroll mal im Brett Immobilien etwas herunter da findest du einhundert Fragen die so heißen wie deine und diese sind dort auch hundertmal beantwortet worden.
Aber um dir die Arbeit zu ersparen: so die alle anderen Antragsbedingungen auch erfüllt, bekommt ihr die Eigenheimzulage.
Wenn ihr von unterschiedlichen Leuten unterschiedliche Meinungen hört, fragt man am besten die Rechtsberatung der auszahlenden Stelle!
gruss
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der Anspruch entsteht durch den Kauf - wenn ihr allerdings erst 2004 einzieht, geht Euch das erste der 8 Jahre verloren, Ihr bekommt also nur 7x die Zulage.
dem ist eben NICHT so!
für den anspruch ist zwar das jahr des notarvertrages maßgeblich (hier 2003), für das erste jahr der zuteilung der eigenheimzulage ist aber das jahr des übergangs von kosten/nutzen/lasten UND der einzug (= eigennutzung) maßgeblich. in diesem fall - falls ich das richtig verstanden hab - beides in 2004. daher wird ab 2004 acht jahre lang ehz bezahlt (sofern die sonst. voraussetzungen dazu gegeben sind).
also beim notarvertrag aufpassen, dass der kosten/nutzen/lasten-übergang erst auf 2004 festgelegt wird!
apropos noch ein hinweis:
steuerpflichtig für die grundsteuer ist derjenige, bei dem kosten/nutzen/lasten am 01.01. des jeweiligen jahres liegen. bei übergang am 02.01. also der verkäufer…
viele grüße,
tinchen
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