Eigenheimzulage, §7 EigZulG

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand helfen und meine Frage beantworten:

Wir bekommen Eigenheimzulage für unsere im Jahr 2004 gekaufte Eigentumswohnung, überlegen jedoch, die Wohnung zu verkaufen und
stattdessen ein Haus zu kaufen.
Nach §7 EigZulG wird die Eigenheimzulage auf Antrag auch für ein Folgeobjekt weitergezahlt.
Da jedoch die Eigenheimzulage ja zwischenzeitlich gestrichen wurde, sind wir uns unsicher, was nun in unserem Fall geschiet.

Die Frage also wäre: Würde uns die Eigenheimzulage bei einem Neukauf weiter gezahlt werden oder hätten wir Pech gehabt und würden ab unserem Verkauf der Wohnung keine Leistung mehr erhalten?

Vielen Dank schon mal!

Gruß Steffi

Hi !

Eigenheimzulage wird vom Staat nur so lange bezahlt, wie das Gebäude auch zu EIGENEN Wohnzwecken genutzt wird. Wird es also nicht mehr genutzt (vermietet) oder gar verkauft, wird keine EHZ mehr gezahlt.

BARUL76

Vielen Dank für die Antwort!
Das ich für meine jetzige Wohnung keine Leistung mehr erhalten würde, ist klar.
Das Haus würden wir jedoch dann selbst bewohnen.
Und bis zur Abschaffung der Eigenheimzulage hätten wir für das Folgeobjekt, also für das Haus dann weiterhin Eigenheimzulage erhalten.
Mir ist jedoch nicht klar, ob der §7 noch greift, da die Eigenheimzulage nun ja nicht mehr existiert.