Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand helfen und meine Frage beantworten:
Wir bekommen Eigenheimzulage für unsere im Jahr 2004 gekaufte Eigentumswohnung, überlegen jedoch, die Wohnung zu verkaufen und
stattdessen ein Haus zu kaufen.
Nach §7 EigZulG wird die Eigenheimzulage auf Antrag auch für ein Folgeobjekt weitergezahlt.
Da jedoch die Eigenheimzulage ja zwischenzeitlich gestrichen wurde, sind wir uns unsicher, was nun in unserem Fall geschiet.
Die Frage also wäre: Würde uns die Eigenheimzulage bei einem Neukauf weiter gezahlt werden oder hätten wir Pech gehabt und würden ab unserem Verkauf der Wohnung keine Leistung mehr erhalten?
Vielen Dank schon mal!
Gruß Steffi