Eigenheimzulage > Absetzung von Baumaterial?

Hallo!

Wenn man Eigenheimzulage beansprucht, kann man dann keinerlei Baustoff Kosten, die mit einem Haus oder einer Wohnung anfallen, am Ende des Jahres absetzen?

Lieben Gruß
Plö

Klar du must nur ausziehen und es Vermieten dann geht das!
Dann kannst du alles ansetzten sogar Zinsen für das Darlehn, Bretter, Farbe und den Notar. Aber dafür bekommst du de Eigenheimzulage nicht mehr…

Aber ich denke das reicht ja als Subvention. Immerhin kostet und zb in 2004 dieser Spass ca. 11,5 Mrd.

Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind.

Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind.

Quelle: wikipedia.de

mfg

Hallo Lukas,
war das schon immer so?
Bin in einer Diskusion mit meiner Ansicht, das beides möglich ist, unangenehm aufgefallen. War aber im festen Glauben, das es möglich sei.
Danke * und Gruß
Plö

Nach dem Eigenheimzulagengesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/

erhöhen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden, die Bemessungsgrundlage.

.