Wie verhält sich die Sache, wenn wir dieses Jahr ein Haus
kaufen und nächstes Jahr einziehen.
Wie rechnet sich das Einkommen, daß man nicht überschreiten darf -und wie hoch ist es-
und
wann können wir die Zulage zum ersten mal bekommen -dieses oder nächstes Jahr erst-?
Wie verhält sich die Sache, wenn wir dieses Jahr ein Haus
kaufen und nächstes Jahr einziehen.
Wie rechnet sich das Einkommen, daß man nicht überschreiten
darf -und wie hoch ist es-
und
wann können wir die Zulage zum ersten mal bekommen -dieses
oder nächstes Jahr erst-?
Hi Caro,
es zählt das Einkommen im Jahr vor dem Eigentumsübergang:
Also kauft ihr dieses Jahr, dann 2001 kauft ihr nächstes Jahr dann 2002.
die Zulage bekomt ihr für das Jahr, in dem Ihr kauft. d.h. Kauft ihr vor der Gesetzesänderung, bekommt ihr sie noch, kauft ihr nach der Änderung bekommt ihr garnix.
Wie verhält sich die Sache, wenn wir dieses Jahr ein Haus
kaufen und nächstes Jahr einziehen.
Wie rechnet sich das Einkommen, daß man nicht überschreiten
darf -und wie hoch ist es-
und
wann können wir die Zulage zum ersten mal bekommen -dieses
oder nächstes Jahr erst-?
Hi Caro,
es zählt das Einkommen im Jahr vor dem Eigentumsübergang:
Also kauft ihr dieses Jahr, dann 2001 kauft ihr nächstes Jahr
dann 2002.
die Zulage bekomt ihr für das Jahr, in dem Ihr kauft. d.h.
Kauft ihr vor der Gesetzesänderung, bekommt ihr sie noch,
kauft ihr nach der Änderung bekommt ihr garnix.
Oje, die Zulage erhaltet Ihr erstmalig für das Jahr, in dem eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt.
Beispiel: Erwerb in 2002, Einzug erst 2003:
In diesem Fall verliert Ihr ein Jahr des achtjährigen Förderzeitraumes. GGf. auch Kinderzulage bzw. Baukindergeld.
Also daher unbedingt auch im gleichen Jahr einziehen!
es zählt der „gesamtbetrag der einkünfte“ im vorjahr + „gesamtbetrag der einkünfte“ vom laufenden jahr, die summe darf 81.807 Euro nicht übersteigen (wenn du verheiratet und/oder kinderreich bist, dann schau ins gesetz, s. link). http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/p5…
die eigenheimzulage steht dir das erstemal ab dem zeitpunkt zu, an dem nutzen und lasten auf dich übergegangen sind und das haus bezugsfertig ist. weitere voraussetzung ist, dass du das haus/die wohnung auch durch bewohnen nutzt. das heisst, wenn dein haus heuer noch bezugsfertig wird, du wegen des weihnachtsstresses aber erst nächstes jahr im januar einziehst, dann steht dir die eigenheimzulage erst ab nächstem jahr zu. der 8-jährige förderzeitraum beginnt aber heuer! du könntest also nur noch 7 jahre gefördert werden.
wegen der aktuellen diskussion wegen der kürzung der eigenheimzulage http://www.welt.de/daten/2001/12/05/1205io300198.htx solltest du schauen, dass du noch heuer die voraussetzungen für die inanspruchnahme erfüllst.
viele grüße
gunnar
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