Hallo Kerstin:
die Situation ist wie folgt:
Ein Pärchen (unverheiratet) hat 2003 ein Haus gekauft und
bekäme dafür ab 2004 (Zeitpunkt des Einzugs) jeweils eine
halbe EHZ.
Richtig, und zwar nur für 7 Jahre und nicht für 8 Jahre, da der Tag des not. Kaufvertrages entscheidend ist. Der Förderzeitraum hat also in 2003 begonnen, aber durch den späteren Einzug kann die Förderung erst ab 2004 in Anspruch genommen werden.
- Frage:
Würden die beiden ein zweites Haus kaufen in z.B. 10 Jahren,
würden sie falls es die gibt nocheinmal jeder eine halbe EHZ
bekommen?
Die Chancen auf EHZ in 10 Jahren sind gleich null. Andere Förderung von Wohneigentum ? Wer weiß. Aber um auf die Frage zu antworten: Nein, keine weitere Förderung unter den geschilderten Voraussetzungen (unverheiratet und bereits jeder 0,5 Förderung)
- Frage:
Würden die beiden (weil 1. nein ergab) das Haus dieses Jahr
umschreiben auf einen von ihnen, für diesen die volle EHZ nach
altem Recht oder nach neuem Recht bekommen?
Der dann gültige 100% Eigentümer würde für die Restlaufzeit die volle Förderung bekommen (7 Jahre lang ab 2004, vgl. oben). Der andere hätte 2 Jahre seines Förderanspruchs (2003 und 2004)bereits verbraucht und könnte nur im Rahmen einer späteren Förderung den restlichen Zeitraum beanspruchen, z.Zt. 6 Jahre (wie der später aussieht weiß nur Herr Eichel)
- Frage:
Stimmt die Information, daß wenn die beiden verheiratet wären,
sie das Anrecht auf zweimal die volle EHZ haben. Also jetzt
einmal die ganze und bei einem möglichen zukünftigen Kauf
nocheinmal die ganze?
Jo, stimmt genau, wer im laufenden Förderzeitraum die Voraussetzungen des § 26 EStG erfüllt (sprich Ehegattenveranlagung), also egal wann in den 8 Jahren, hat Anspruch auf eine zweite Förderung. Aber Achtung,wenn es später zur Trennung kommt, sieht die Sache anders aus.
Aber Ihr seid bestimmt ein glückliches Paar und denkt an sowas nicht.
Wenn auf 3. die Antwort ja lautet, dann
4. Frage:
Macht es einen Unterschied, wann die beiden heiraten?
2004
oder später
Nee, macht keinen Unterschied, hauptsache im Förderzeitraum (also 2003-2010)
Denen wäre vermutlich schon klar, daß das ganze nur für
selbstbewohntes Eigenheim gelten würde.
Es geht denen ebenfalls nicht bloß um maximale Abzocke,
sondern es spielen noch andere Faktoren hinein.
Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, wir erleben hier im Amt die dollsten Fallkonstellationen, nur weil sich die meisten vorher nicht schlau gemacht haben und später das große AHA-Erlebnis kommt.
Die beiden - würde es sie denn geben - würden sich sicherlich
für eure Gedanken zu dem Thema bedanken.
Nichts zu danken, denn dafür ist www ja da.
Schönen Gruß
Kerstin
Ebenfalls schönen Gruß
Michael