Eigenheimzulage alt/neu + Heirat?

Hallo liebe Experten,

folgendes Problem mit der Eigenheimzulage (EHZ) könnte man haben und was für Folgen könnte das haben.

Ein Pärchen (unverheiratet) hat 2003 ein Haus gekauft und bekäme dafür ab 2004 (Zeitpunkt des Einzugs) jeweils eine halbe EHZ.

  1. Frage:
    Würden die beiden ein zweites Haus kaufen in z.B. 10 Jahren, würden sie falls es die gibt nocheinmal jeder eine halbe EHZ bekommen?

  2. Frage:
    Würden die beiden (weil 1. nein ergab) das Haus dieses Jahr umschreiben auf einen von ihnen, für diesen die volle EHZ nach altem Recht oder nach neuem Recht bekommen?

  3. Frage:
    Stimmt die Information, daß wenn die beiden verheiratet wären, sie das Anrecht auf zweimal die volle EHZ haben. Also jetzt einmal die ganze und bei einem möglichen zukünftigen Kauf nocheinmal die ganze?

Wenn auf 3. die Antwort ja lautet, dann
4. Frage:
Macht es einen Unterschied, wann die beiden heiraten?
2004
oder später

Denen wäre vermutlich schon klar, daß das ganze nur für selbstbewohntes Eigenheim gelten würde.
Es geht denen ebenfalls nicht bloß um maximale Abzocke, sondern es spielen noch andere Faktoren hinein.

Die beiden - würde es sie denn geben - würden sich sicherlich für eure Gedanken zu dem Thema bedanken.

Schönen Gruß
Kerstin

Hallo Kerstin:

die Situation ist wie folgt:

Ein Pärchen (unverheiratet) hat 2003 ein Haus gekauft und
bekäme dafür ab 2004 (Zeitpunkt des Einzugs) jeweils eine
halbe EHZ.

Richtig, und zwar nur für 7 Jahre und nicht für 8 Jahre, da der Tag des not. Kaufvertrages entscheidend ist. Der Förderzeitraum hat also in 2003 begonnen, aber durch den späteren Einzug kann die Förderung erst ab 2004 in Anspruch genommen werden.

  1. Frage:
    Würden die beiden ein zweites Haus kaufen in z.B. 10 Jahren,
    würden sie falls es die gibt nocheinmal jeder eine halbe EHZ
    bekommen?

Die Chancen auf EHZ in 10 Jahren sind gleich null. Andere Förderung von Wohneigentum ? Wer weiß. Aber um auf die Frage zu antworten: Nein, keine weitere Förderung unter den geschilderten Voraussetzungen (unverheiratet und bereits jeder 0,5 Förderung)

  1. Frage:
    Würden die beiden (weil 1. nein ergab) das Haus dieses Jahr
    umschreiben auf einen von ihnen, für diesen die volle EHZ nach
    altem Recht oder nach neuem Recht bekommen?

Der dann gültige 100% Eigentümer würde für die Restlaufzeit die volle Förderung bekommen (7 Jahre lang ab 2004, vgl. oben). Der andere hätte 2 Jahre seines Förderanspruchs (2003 und 2004)bereits verbraucht und könnte nur im Rahmen einer späteren Förderung den restlichen Zeitraum beanspruchen, z.Zt. 6 Jahre (wie der später aussieht weiß nur Herr Eichel)

  1. Frage:
    Stimmt die Information, daß wenn die beiden verheiratet wären,
    sie das Anrecht auf zweimal die volle EHZ haben. Also jetzt
    einmal die ganze und bei einem möglichen zukünftigen Kauf
    nocheinmal die ganze?

Jo, stimmt genau, wer im laufenden Förderzeitraum die Voraussetzungen des § 26 EStG erfüllt (sprich Ehegattenveranlagung), also egal wann in den 8 Jahren, hat Anspruch auf eine zweite Förderung. Aber Achtung,wenn es später zur Trennung kommt, sieht die Sache anders aus.
Aber Ihr seid bestimmt ein glückliches Paar und denkt an sowas nicht.

Wenn auf 3. die Antwort ja lautet, dann
4. Frage:
Macht es einen Unterschied, wann die beiden heiraten?
2004
oder später

Nee, macht keinen Unterschied, hauptsache im Förderzeitraum (also 2003-2010)

Denen wäre vermutlich schon klar, daß das ganze nur für
selbstbewohntes Eigenheim gelten würde.
Es geht denen ebenfalls nicht bloß um maximale Abzocke,
sondern es spielen noch andere Faktoren hinein.

Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, wir erleben hier im Amt die dollsten Fallkonstellationen, nur weil sich die meisten vorher nicht schlau gemacht haben und später das große AHA-Erlebnis kommt.

Die beiden - würde es sie denn geben - würden sich sicherlich
für eure Gedanken zu dem Thema bedanken.

Nichts zu danken, denn dafür ist www ja da.

Schönen Gruß
Kerstin

Ebenfalls schönen Gruß
Michael

Hallo,

Richtig, und zwar nur für 7 Jahre und nicht für 8 Jahre, da
der Tag des not. Kaufvertrages entscheidend ist. Der
Förderzeitraum hat also in 2003 begonnen, aber durch den
späteren Einzug kann die Förderung erst ab 2004 in Anspruch
genommen werden.

das stimmt nicht, Hauskauf 2003, Bau und Einzug 2004 ->Förderzeitraum beginnt mit Fertigstellung 2004.

Gruß,
Micha

Danke und … gewerbliche Nutzung
Hallo Michael,

(doch ich danke - denn das gehört dazu und erfreut einfach beide Seiten), also
erstmal danke für die umfassende Auskunft (mit der Ergänzung von Jaku, die uns das Finanzamt schon bestätigt hatte).

Jetzt noch etwas komplizierter:
Bei der jetzigen Konstellation bekommen wir ein paar Prozente unter der vollen Förderung, weil ich einen Teil der Wohnfläche als Praxis nutze und bei einem Kaufpreis von 105.000,- inkl aller Nebenkosten, es reichlich knapp wird mit den mindestens 50.000,- pro Person. (Wenn ich das richtig verstanden habe)
Würden wir jetzt heiraten, würde das was an der Förderhöhe ändern?.
Also 130 qm minus -die sagen wir- 15 qm Praxis würde ja immer noch mehr als 50.000,- für uns beide bedeuten.

War die Nachfrage verständlich??

Dann freu ich mich auf die Antwort
Gruß
Kerstin

Hallo micha,

ich muß dich enttäuschen. Beim Kauf der Immobilie ist für den Förderzeitraum das Datum des notariellen Kaufvertrages entscheidend. Beim Bau ist die Fertigstellung maßgebend. Im vorliegenden Sachverhalt wurde das Haus gekauft.
Gruß
Michael

Hallo Kerstin,

ich gehe mal davon aus, das Ihr das Haus gekauft habt, zumindest schreibst Du es so in Deiner ersten Nachricht. Insofern ist die Bemerkung von Jaku nicht korrekt bzw. mißverständlich.

Jedoch glaube ich, das du hinsichtlich der Höhe der EHZ was falsch verstanden hast.
A. Beide sind unverheiratet

In diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage (BMG)auf beide Eigentümer aufzuteilen. Das bedeutet für jeden 52500,- BMG. Bei dir müssen dann anteilig die 15 qm herausgerechnet werden. 52500,- * 50 qm/65qm = 40.000,- BMG für dich.

  1. Alternative: Anschaffung des Hauses nach Ablauf des 2 Jahres nach Fertigstellung
    > max. 1,25% von 40.000,- = 500,- Gesamtförderung für dich
    > max. 1,25% von 52.500,- = 656,25 Gesamtförderung für deinen Partner, jedoch durch Höchbetragsbeschränkung max. 639,-
  2. Alternative: Anschaffung des Hauses vor Ablauf des 2 Jahres nach Fertigstellung bzw. Neubau
    > max. 2,5% von 40.000,- = 1000,- Gesamtförderung für dich
    > max. 2,5% von 52.500,- = 1312,50Gesamtförderung für deinen Partner, jedoch durch Höchstbetragsbeschränkung 1278,-

B: Beide heiraten im Förderzeitraum

In diesem Fall werden die Karten neu gemischt und es ist eine neue Festsetzung der EHZ vorzunhemen. Jetzt gilt die BMG von 92885,- EUR (105000,-*115qm/130qm). Auch hier muß der betriebliche Anteil gekürzt werden.

  1. Alternative: Anschaffung des Hauses nach Ablauf des 2 Jahres nach Fertigstellung
    > max. 2,5% von 92885,- = 2322,13 Gesamtförderung für euch, jedoch durch Höchbetragsbeschränkung max. 1.278,-
  2. Alternative: Anschaffung des Hauses vor Ablauf des 2 Jahres nach Fertigstellung bzw. Neubau
    > max. 5% von 92885,- = 4644,25 Gesamtförderung für euch, jedoch durch Höchbetragsbeschränkung max. 2.556,-

Du siehst, wir befinden uns schon im großen Steuerrecht, aber auch solche Fälle sind lösbar. Wenn es also nur um die finanzielle Seite bei der EHZ geht, dann ist eine Heirat angebracht, da dort das Maximum ausgeschöpft wird.
Wenn du noch Fragen hast, melde Dich doch.
gruß
Michael

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Hallo micha,

ich muß dich enttäuschen. Beim Kauf der Immobilie ist für den
Förderzeitraum das Datum des notariellen Kaufvertrages
entscheidend. Beim Bau ist die Fertigstellung maßgebend. Im
vorliegenden Sachverhalt wurde das Haus gekauft.

Ich glaube, hier liegt das wesentliche Mißverständnis. Man kann 2003 ein Haus kaufen, welches 2004 gebaut wird. Das ist nicht unüblich. Es wäre sicher günstiger gewesen, von Hausbau zu sprechen. Aber Kerstin hat es ja schon bestätigt, ich glaube auch nicht, das sie da was falsch verstanden hat. Wenn das Haus 2003 schon fertig gewesen ist, hast Du natürlich recht. Davon war aber noch keine Rede bisher.

Gruß,
Micha
Gruß,
Micha

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So war/ist das !?
Hallo liebe Michaels,

allerherzlichsten Dank für die hilfreichen Auskünfte.

Zu der offenen Frage (und dem was ich nicht falschverstanden habe):
Notartermin für unser hübsches altbremer Haus war der 16.12.2003, somit bekommen wir EHZ nach altem Recht.
Kauftermin war der 1.3.2004 und kurz danach Einzugstermin, somit ist wenn wir dieses Jahr EHZ beantragen das erste von 8 Förderjahren das Jahr 2004. Das war bis jetzt in allen Aussagen des Finanzamtes und auch der Bank u.ä. unstrittig.

Da es sein kann, daß wir doch nicht in diesem Haus alt werden, war halt die Sorge meines Partners, ob wir denn noch einmal EHZ bekommen können, noch fraglich.
Bzw. wie sich meine gewerbliche Nutzung auswirkt.

Bei beiden Fragen ward ihr sehr hilfreich.

Einen schönen Tag noch
Kerstin

Hallo,

ich muß dich enttäuschen. Beim Kauf der Immobilie ist für den
Förderzeitraum das Datum des notariellen Kaufvertrages
entscheidend.

Also soweit ich weiß, ist das Datum des Eigentumüberganges für den Förderbeginn der EHZ entscheidend.
Habe ich zumindest IMMER so gelesen - sogar extra als Tipp, daß man unabhängig vom Kaufdatum und Zeitpunkt des Geldflusses bei einem Kauf am Jahresende für den Eigentumübergang im Kaufvertrag ein Datum im neuen Jahr festlegt, um eben kein Förderungsjahr im Falle des Falles zu verlieren.

Gruß,
Martin