Eigenheimzulage (alt) und neues Kind

Hallo,

wenn eine bestehende Eigenheimzulage seit 2001 gezahlt wird, endet diese in 2008. Genauer gesagt war der Kauf und Bezug des Hauses im Dezember 2001.

Nun ist es ja so, dass wenn im Förderungszeitraum Kinder hinzukommen man auch für diese die Kinderzulage ab dem Geburtsjahr erhält, oder?

Was ist wenn nun wenn ein weiteres Kind nach dem 15.März (Auszahlungszeitpunkt der EgHZlG)im letzten Förderjahr hinzukommt. Die Förderung müsste doch für das ganze Jahr laufen und nicht nur bis zum Auszahlungszeitpunkt. Damit würde für dieses Kind im letzten Jahr auch nach dem Auszahlungszeitpunkt doch Anspruch auf Kinderzulage entstehen, oder?

Kann mir jemand sagen ob diese Einschätzung korrekt ist?

Vielen Dank im vorraus!

Sven

Die Einschätzung ist korrekt. Geburtsurkunde an das Finanzamt und für das Jahr der Geburt wird die Kinderzulage festgesetzt. Nach altem Recht dürfte dan 767 Euro sein. Auch wenn das Kind am 31.12. geboren ist gibt es für das gesamte Jahr die Kinderzulage.