Eigenheimzulage - Anspruch bei Trennung

Hallo,

eine Familie (verheiratet 2 Kinder) hat ein Eigenheim mit dem Anspruch auf Eigenheimzulage.
Die Ehefrau zieht mit einem Kind aus (Trennung der Ehe). Das ausgezogene Kind ist weiterhin als Nebenwohnsitz im Eigenheim gemeldet.

Ändert sich der Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ja, wie? Der Anspruch bestünde noch für 2 Jahre.

Viele Grüße Susanne

Hallo!

Der Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder einem Angehörigen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlässt. Die Ehefrau, die aus dem Eigenheim auszieht, hat für die auf den Auszug folgenden Kalenderjahre keinen Anspruch auf Eigenheimzulage mehr, es sei denn, sie überlässt das Eigenheim dem Ehemann unentgeltlich zur eigenen Nutzung. Die Überlassung könnte nicht mehr unentgeltlich sein, wenn sich mit Rücksicht auf den Wohnvorteil des Ehemannes der Unterhaltanspruch der getrennt lebenden Ehefrau erhöht.

Anspruch auf Kinderzulage besteht nur für ein Kind, das im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört. Es kommt nicht darauf an, wo das Kind mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Gruß, Franz

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