Eigenheimzulage - Anspruchsberechtigung

Hallo zusammen,

ich habe heute festgestellt, dass man keinen Anspruch auf die Eigenheimzulage hat, wenn man das Haus von seinem Ehepartner abkauft. Konnte aber nirgendwo ein Urteil dazu finden, ob es evtl. auch schädlich ist, wenn man das Haus der Eltern kauft. Meine konkrete Frage also, kann ich das Haus meiner Eltern kaufen, dort einziehen oder es einem Familienmitglied zur kostenfreien Nutzung überlassen und die Eigenheimzulage bekommen?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß,
jan

Hallo.
Na? Was wird das denn für ein Trick? :wink:
Für solche Aktionen ist die Zulage wohl auch nicht gedacht, wenn ich das richtig verstanden habe…
Kein Wunder, dass sie gestrichen bzw. geändert werden soll.
Gruß,
Aragorn.