hi,
folgende frage:
nehmen wir mal an ein paar erhält 2001 den bescheid
eigenheimzulage für 8 jahre zu erhalten.
nun wird ein kind geboren.
kann dadurch die eigenheimzulage steigen?
falls ja muss dann ein antrag gestellt werden?
cu
im
hi,
folgende frage:
nehmen wir mal an ein paar erhält 2001 den bescheid
eigenheimzulage für 8 jahre zu erhalten.
nun wird ein kind geboren.
kann dadurch die eigenheimzulage steigen?
falls ja muss dann ein antrag gestellt werden?
cu
im
Hi,
folgende frage:
nehmen wir mal an ein paar erhält 2001 den bescheid
eigenheimzulage für 8 jahre zu erhalten.nun wird ein kind geboren.
kann dadurch die eigenheimzulage steigen?
Ja, sofern ein Antrag gestellt wird gibt es für die restliche Zeit die Kinderzulage.
Die Zulage gibt es ab dem Geburtsjahr (wenn’s also knapp wird, sollte man den Doc bitten am 31.12 die Geburt einzuleiten…
)
falls ja muss dann ein antrag gestellt werden?
Welche deutsche Behörde zahlt bitte Gelder ohne Antrag aus? Das entsprechende Formular ist aber in wenigen Minuten ausgefüllt.
Gruß Stefan
Hi Ilja,
es gibt mehr Geld, ja
falls ja muss dann ein antrag gestellt werden?
wenn ich mich recht erinnere, war es ein formloser Antrag ans Finazamt.
Kopie der Geburturkunde dazu (nichtbeglaubigt) und das wars.
Für das laufende Jahr wurde das Geld nachgezahlt, für die restlichen Jahre gabs am 15. März mehr Kohle.
Gandalf