Eigenheimzulage: Bauantrag auf fremdem Grubo

Hallo!

Die EHZ soll ja nun endültig zum 01.01.2004 fallen.
Um sich aber diese noch zu sichern, kann man den Bauantrag noch in 2003 stellen.
Aber jetzt: Kann ich auch den Bauantrag auf ein Grundstück, das (noch) der Gemeinde/Stadt gehört, stellen? Also auf fremdem Grubo! Ich würde dann das Grundstück in 2004 erwerben (Kaufvertrag in 2004), auch in 2004 bebauen und auch in 2004 einziehen. EHZ ab 2004 bis 2011. Gibt es hier Schwierigkeiten mit dem Finanzamt?
Oder muss ich das Grundstück noch in 2003 (Kaufvertrag) erwerben?

Noch eine Frage zur Finanzierung durch die LAKRA: Wenn es diesen Zuschuss in 2004 wieder so wie in 2003 geben sollte, gilt dann der Bauantrag in 2003 schon als Baubeginn? Man muss ja mit dem Baubeginn warten, bis die Zusage der Mittel durch die LAKRA erfolgt ist.

Gruß und Danke an die Leser und Beantworter
Buddy

Hallo,

so wie es momentan aussieht wird die Eigenheimzulage zwar ab 2004 geknickt - es wird aber dementsprechend eine Förderung durch die Gemeinden erfolgen - wie die aussieht ist mir noch nicht bekannt.

Für alle die die EigZul in 2003 noch beanspruchen wollen wird nicht mehr der Bauantrag relevant sein, sondern der Baubeginn muß stattgefunden haben - also Spaten und Videokamera nehmen und dokumentieren, dass die Baugrube begonnen wurde auszuheben - klingt abenteuerlich, muß das FA aber als Baubeginn anerkennen.

Am 07.12. wissen wir mehr…

Gruß Inder