Eigenheimzulage-Bauen auf dem Grundstück derEltern

Hallo,

ich habe auf dem Elterngrundstück gebaut. Um die Eigenheimzulage nutzen zu können, müssen die Eltern offensichtlich ein vererbares Nutzungsrecht einräumen. Wie muß diese Vereinbarung aussehen, um von Finanzamt anerkannt zu werden? Schriftlich? Zwingend notariell beurkundet?

Danke!

Hallo

stell Deine Frage einfach mal an [email protected].

Gruss
Doc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag!

Hallo,

ich habe auf dem Elterngrundstück gebaut.

Wurde das Grundstück nicht geteilt? Allein für die Finanzierung
wäre dies m.E. erforderlich gewesen! So ist für Ihr Darlehen das
gesamte Anwesen belastet und haftet für Ihr Darlehen der Bank
gegenüber mit! War dies Ihre Absicht oder die der Bank?

Um die
Eigenheimzulage nutzen zu können, müssen die Eltern
offensichtlich ein vererbares Nutzungsrecht einräumen. Wie muß
diese Vereinbarung aussehen, um von Finanzamt anerkannt zu
werden? Schriftlich? Zwingend notariell beurkundet?

Rufen Sie hier bitte bei Ihrem Finanzamt an; es gibt dort
wohl auch ein Formular dafür. Wenn das Nutzungsrecht vererbbar sien muß, dann ist mit Sicherheit ein Gang zum Notar nicht zu
vermeiden.

Danke!

Viele Grüße
Heinz