Eigenheimzulage, Baukindergeld, L-Bank

Guten Abend,

Fallbeispiel: 2005 wurde ein Haus gekauft und seither selbst bewohnt, Eigenheimzulage und Baukindergeld wurden gewährt.
Wenn nun dieses Haus verkauft werden soll

  • ist es möglich, die Eigenheimzulage und das Baukindergeld für ein neues Objekt „mitzunehmen“?
  • kann man die bestehenden Konditionen der finanzierenden Banken auf das neue Objekt übertragen?
  • werden L-Bank-Kredite auch für das neue Objekt weitergewährt?

Dankeschön für Antworten + Grüsse
Eva

Für ab 01/2006 angeschaffte Folgeobjekte gibt es das mit dem Eigenheimzulage-übertragen m. W. nicht mehr.
( http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.p… )

  • kann man die bestehenden Konditionen der finanzierenden
    Banken auf das neue Objekt übertragen?
  • werden L-Bank-Kredite auch für das neue Objekt weitergewährt?

Das würde ich dort fagen.

Tipp: Die Eigenheimzulage gibt es auch noch, wenn man nur einen Tag im Eigenheim wohnt. Also erst nach Jahreswechsel verkaufen.

Gruß JK