Fallbeispiel: 2005 wurde ein Haus gekauft und seither selbst bewohnt, Eigenheimzulage und Baukindergeld wurden gewährt.
Wenn nun dieses Haus verkauft werden soll
ist es möglich, die Eigenheimzulage und das Baukindergeld für ein neues Objekt „mitzunehmen“?
kann man die bestehenden Konditionen der finanzierenden Banken auf das neue Objekt übertragen?
werden L-Bank-Kredite auch für das neue Objekt weitergewährt?