Eigenheimzulage und Baukindergeld sind ja - meines Wissens nach - seit letzten Jahr nun abgeschafft.
Wie schaut es denn aus, wenn eine Immobilie bereits vorhanden ist und ein gültiger Bescheid über Eigenheimzulage besteht und im Nachhinein noch ein Kind kommt. Kann auf Grundlage des bestehenden Eigenheimzulagebescheides dann doch noch Baukindergeld beantragt und bewilligt werden? Gilt hier altes Recht? Wir warten auf ein neues baby diesem Monat und will gerne ob wir können noch für dieses Jahr das Baukindergeld für das neu Kind bekommen???
Viele Grüße,
tehmina