Eigenheimzulage - Baukindergeld

Eigenheimzulage und Baukindergeld sind ja - meines Wissens nach - seit letzten Jahr nun abgeschafft.

Wie schaut es denn aus, wenn eine Immobilie bereits vorhanden ist und ein gültiger Bescheid über Eigenheimzulage besteht und im Nachhinein noch ein Kind kommt. Kann auf Grundlage des bestehenden Eigenheimzulagebescheides dann doch noch Baukindergeld beantragt und bewilligt werden? Gilt hier altes Recht? Wir warten auf ein neues baby diesem Monat und will gerne ob wir können noch für dieses Jahr das Baukindergeld für das neu Kind bekommen???

Viele Grüße,
tehmina

Hallo,

im Nachhinein noch ein Kind kommt. Kann auf Grundlage des
bestehenden Eigenheimzulagebescheides dann doch noch
Baukindergeld beantragt und bewilligt werden? Gilt hier altes
Recht?

Ja

Beatrix

Hallo Tehmina,
auch von mir ein ja. Wir haben 2005 ein Haus gekauft (mit einem Kind) und 2006 dann noch Zwillinge bekommen, für die wir jetzt ebenfalls Eigenheimzulage bekommen.

Grüsse

Raul

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Hallo,
wie hoch ist denn das Baukindergeld für ein Kind ?
Muss man verheiratet sein oder geht das auch wenn man die Vaterschaftangekannt hat und das gemeinsame Sorgerecht hat und zusammen wohnt ?

Gruss

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