Eigenheimzulage bei 'eheähnl.Gemeinschaft'

Wir leben in „eheähnlicher Gemeinschaft“.
Ich habe die Eigenheimförderung bereits verbraucht (§10e).

Wenn nun für ein neues Objekt meine Partnerin die Zulage beanspruchen will, was ist hierfür Voraussetzung?
Auf wen muss das Objekt im Grundbuch eingetragen werden?
Nur auf Sie? Oder geht auch auf beide? Oder geht sogar
nur auf mich?

Superdanke !!

Hallo Bernd,
da bei Dir schon der „Objektverbrauch“ eingetreten ist, gibts keine Eigenheimzulage, wenn Du Eigentümer wirst.
Wird Deine Partnerin Eigentümerin, erhält sie die volle Zulage.
Werden zwei Menschen Eigentümer, die nicht miteinander verheiratet sind, hat jeder den Anspruch auf anteilmäßige Zulage. Im Klartext heisst das, Deine Partnerin erhält die halbe Zulage und Du nichts - s.o.
Dennoch ist es auf jeden Fall sinnvoll (zumindest, wenn die Finanzierung durch beide getragen wird), dass auch beide Eigentümer werden. Die halbe Eigenheimzulage ist die Querelen bei einer evtl. Trennung (sorry, auch wenn es im Moment noch so gut läuft, solltet ihr dies unbedingt bedenken!!!) nicht wert, die zwangsläufig entstehen, wenn nur ein Partner Eigentümer wird. Auch privatschriftliche Verträge helfen dabei oftmals nicht.
Freundliche Grüße
Wolle