Eigenheimzulage bei Hartz IV

Hallo
Habe folgende Frage. Ich habe am 17.2 diesen Jahres meinen Antrag vom Arbeitsamt für Hartz IV abgeholt. Ab dem 24. 3 habe ich Hartz IV. Wenn nun die Eigenheimzulage vor dem 24. 3 auf mein Konto vom Finanzamt überwiesen wird, ich aber den Antrag für Hartz IV erst nach Geldeingang abgebe d.h. den Antrag stelle, fällt die Eigenheimzulage dann noch die 4100 Euro als Vermögen? Muss ich dann das Geld zum Leben erst aufbrauchen, weil die Zahlung dann ja noch in dem Zeitraum liegt wo ich noch arbeitslos bin?unter
Danke schon mal für eure Antworten
Gruß
Ulli

Könnte man damit nicht eine Sondertilgung zahlen, damit das AA
nicht soviele Zinsen übernehmen muß? (Wenn Du einen Kredit laufen haben solltest.)

Gruß, Ralf

Könnte man damit nicht eine Sondertilgung zahlen, damit das AA
nicht soviele Zinsen übernehmen muß? (Wenn Du einen Kredit
laufen haben solltest.)

Gruß, Ralf

grad das machen ja die meisten, die kohle geht direkt vom FA zur Bank , in dem Monat wird es aber als Einkommen angerechnet, aufgrund dessen wurde meinem Bekannten HartzIV Geld für 2 Monate gestrichen

eine Empfehlung des Menschen vom AA bei Escher im MDR : Den Antrag auf ALG 2 einen Monat nach hinten schieben dann ist es als Einkommen ja weg, weil man damit ja schulden abgebaut hat für´s Häusle und das ist legal

LG
Mikesch