Ich suche eine Expertenantwort zu folgendem Problem:
Ich lebe bei meinem Partner, welcher für sein Haus seit 2000 Eigenheimzulage für sich und einen Zuschlag für sein Kind bezieht.
Nun wollen wir heiraten und fragen uns was das für Auswirkungen auf die Eigenheimzulage hat?! Kann ich auch noch mal Eigenheimzulage beantragen?? Würde ich auch noch Zuschlag für meine beiden Kinder bekommen ??
Vielen Dank im Voraus majala
Hallo Majala
sobald Ihr geheiratet habt, könnt Ihr die EHZ für ein zweites Objekt beantragen. Es spielt dabei auch keine Rolle, wer Eigentümer dieses zweiten Objektes ist. Dabei unterstelle ich, das Du in deinem Leben noch nie eine Förderung ( §7b EStG, §10e EStG, EHZ)bekommen hast. Sofern die Voraussetzungen für die Kinderzulage zum Zeitpunkt der Förderung noch bestehen, bekommst Du auch diese (natürlich für alle 3 Kinder, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen).
Gruß
Michael
Hallo Michael!
Danke für Deine Antwort. Das heißt also, dass wir für die noch laufende Eigenheimzulage keinen Zuschlag bekommen??? Also ich meine, dass ich für dieses bestehende Objekt keine Zulage mehr beantragen kann?
LG majala